Verantwortung Klimaschutz Photovoltaic Anlage (copyright: istock.com/U. J. Alexander)

Photovoltaik auf Dächern: Debatte kommt in Fahrt

In immer mehr Bundesländern wollen Bündnis 90/Die Grünen eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten durchsetzen – eine Entwicklung, die bei der mittelständischen Immobilienwirtschaft auf Vorbehalte stößt. Rund zwei Monate vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat nun auch die dortige Grünen-Landtagsfraktion eine Resolution für die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern sämtlicher Neubauten verabschiedet.

Bislang sollte diese Pflicht in Baden-Württemberg auf Dringen des Koalitionspartners CDU nur für gewerbliche Neubauten und öffentliche Gebäude gelten. Ähnliche Bestrebungen gibt es bereits in anderen Bundesländern. So sieht das neue Klimaschutzgesetz des rot-grünen Senats in Hamburg eine Pflicht zur Installation von Solarmodulen auf Dächern ab 2023 vor. Bei der Sanierung von Dächern auf Bestandsgebäuden soll sie ab 2025 greifen. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände haben diesen Beschluss in einer Stellungnahme bereits Ende vergangenen Jahres kritisiert. Forderungen nach einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gibt es darüber hinaus unter anderem auch in Schleswig-Holstein und Bremen.

Belastung für die Immobilienwirtschaft

Der BFW Bundesverband warnt mit Blick auf die anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen vor neuen Belastungen für seine Mitglieder durch die Solarmodul-Pflicht auf Dächern von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Sie würde das Bauen weiter verteuern und die Genehmigungsverfahren möglicherweise noch weiter in die Länge ziehen. Sollten die Vorschläge auf Bundesebene umgesetzt werden, würden zudem die Wohnnebenkosten für hunderttausende Mieter steigen.

Mehr Spielraum für Innovationen gefordert

Nach Ansicht des BFW sollte es den Gebäudeeigentümern überlassen werden, auf welchem Wege und mit welchen geeigneten Maßnahmen sie den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase reduzieren. Durch den verpflichtenden Einbau von Photovoltaik-Anlagen werden andere, möglicherweise besser geeignete Maßnahmen der CO2-Reduzierung ausgeschlossen. Die mittelständische Immobilienwirtschaft fordert deshalb mehr Innovationsspielräume statt starrer Regulatorik.

Weitere Informationen:
  • RA Franco Höfling, Justiziar/Referent Recht, Energie, Bautechnik
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