Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 1. Oktober 2024 seinen Jahresbericht 2024 mit dem Titel „Gute Gesetze. Digitale Verwaltung. Weniger Bürokratie. Momentum nutzen, Wirkung steigern“ veröffentlicht. Als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zieht der NKR darin Bilanz zum Stand des Bürokratieabbaus und den Bemühungen der Bundesregierung, die Gesetzgebung zu verbessern und die Verwaltung zu digitalisieren. Betrachtet wird der Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024.
Gegenüber den Milliardenanstiegen vergangener Jahre verlangsamt sich der Aufwuchs beim Erfüllungsaufwand – d.h. beim Zeitaufwand und den Kosten, die neue Gesetze Jahr für Jahr verursachen: Das Plus in diesem Jahr beträgt insgesamt noch 400 Mio. Euro. Während die Verwaltung einen Anstieg von 821 Mio. Euro schultern muss, wird die Wirtschaft erstmalig seit 2019 entlastet – um 433 Mio. Euro. Dabei sinken die durch Informationspflichten verursachten Bürokratiekosten – als Teilmenge des Erfüllungsaufwands der Unternehmen – sogar um 655 Mio. Euro.
Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:
„Angesichts milliardenschwerer Anstiege in den vergangenen Jahren bewertet der NKR positiv, dass sich der Belastungstrend abgeflacht hat. Die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau beginnen sich auszuzahlen. Das hat ein verhaltenes Lob verdient. Verhalten deshalb, weil wir insgesamt auf einem sehr hohen Aufwands-Plateau angekommen sind. Davon müssen wir dringend runter. Die Politik muss sich weiter anstrengen: Nicht nur Aufwuchs vermeiden, sondern das Bestandsrecht vereinfachen. Deshalb kommt die Wachstumsinitiative zur richtigen Zeit. Die Bundesregierung hat einen Abbaupfad angekündigt, allerdings ohne zu sagen, wie ambitioniert der ausfallen soll. Wir brauchen eine verbindliche Zielgröße: 25 Prozent weniger Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand in vier Jahren! Das wären fünf Mrd. Euro weniger Aufwand, Jahr für Jahr.
Genauso wichtig ist ein anderer Aspekt der Wachstumsinitiative: Der Praxischeck verbunden mit dem Ziel, Gesetze so zu vereinfachen, dass unnötige Hürden für die Umsetzung abgeräumt werden. Nachdem das BMWK gezeigt hat, wie so etwas geht, sind jetzt alle Ressorts verpflichtet, nachzuziehen. Das ist ein Meilenstein für die bessere Rechtsetzung und vom NKR lange gefordert worden. Zusammen mit dem Digitalcheck aus dem BMI, dem Bürgercheck aus dem Bundeskanzleramt und dem Zentrum für Legistik aus dem BMJ könnte eine ganz neue Philosophie der Gesetzgebung entstehen: Unter intensiver Beteiligung von Betroffenen und Vollzugsexperten wird Recht praxistauglich und einfach gestaltet. Um diesen Zustand zu erreichen, muss die Bundesregierung noch einiges unternehmen. Sonst verhallen alle Ankündigungen und wir schaffen den ersehnten Kulturwandel nie. Die Bundesregierung, allen voran das BMJ, müssen dafür die notwendigen Beschlüsse fassen und Ressourcen bereitstellen.
Die mediale und politische Aufmerksamkeit für die bürokratische Selbsteinhegung Deutschlands und Europas ist auf einem Allzeithoch angekommen. Die Vermeidung und der Abbau unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung des Vollzugs sind längst kein Randthema mehr. Die Politik darf das Momentum jetzt nicht vorbeiziehen lassen. Sie muss den dauerhaften Willen aufbringen, den Bürokratieabbau vom Einzel- zum systematischen Regelfall zu machen.“
Zum Nationalen Normenkontrollrat
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät. Er setzt sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein. Der NKR überprüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen, ob praxistauglichere Alternativen bestehen und wie eine gute digitale Ausführung erreicht werden kann. Er ist Impulsgeber für ein modernes Deutschland und eine leistungsfähige Verwaltung.
Quelle: NKR
- Lukas Behrendt, Senior Referent für Politik und Europa
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