Markt Bautätigkeit Zimmermann Holz (Copyright: istock.com/stevecoleimages)

Aktualisiert: Neues KNN-Förderprogramm startet am 1. Oktober

Am 1. Oktober 2024 startet das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN). Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie hier im Überblick. Bei Erfüllung der technischen Anforderungen kann ein zinsvergünstigter Förderkredit in Höhe von 100.000 Euro in Anspruch genommen werden. Der aktuelle Zinssatz liegt bei rund 2%.

Der BFW informiert Sie im Rahmen eines BFW Info Digital am 16. Oktober um 10:00 Uhr. Auf Wunsch der KfW hin musste der ursprüngliche Termin verschoben werden. Für den Termin am 16. Oktober können Sie sich hier anmelden.

Inwieweit das Programm attraktiv und realisierbar ist, ist noch unklar. Daher sind wir sehr an Ihren Rückmeldungen interessiert, damit wir diese in anonymisierter Form an politische Entscheidungsträger spiegeln können. Schicken Sie uns Ihre Einschätzung bitte an lukas.behrendt@bfw-bund.de.

Downloads:

  • Merkblatt KNN-Förderung Wohngebäude (hier)
  • Technische Anforderungen KNN-Förderung Wohngebäude (hier)
  • Merkblatt KNN-Förderung Nichtwohngebäude (hier)
  • Technische Anforderungen KNN-Förderung Nichtwohngebäude (hier)
  • KNN-Berechnungstool (hier)

Folgende Stufe wird gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG)

Die Stufe KNN-WG wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA

  • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie
  • die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhaus 55 erfüllt werden und
  • eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist,
  • der Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden unterschritten wird und
  • für die Wärmeerzeugung im Gebäude keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse eingesetzt werden.

Kreditbetrag

Es werden im Rahmen des Kredithöchstbetrags bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert:

  • KNN-WG bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit

Laufzeit und Zinsbindung

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

  • Bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Bis zu 10 Jahre bei mindestens einem und höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Bis zu 25 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
  • Bis zu 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.

Zinssatz

  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment

Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen und der Kosten im Lebenszyklus sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien sowie durch die Optimierung der Wohnflächen erreicht.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN WG)

  • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100) entsprechend des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
  • entspricht dem Standard Effizienzhaus 55 (EH 55)
  • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen,
  • erfüllt Anforderungen an die Begrenzung der Lebenszykluskosten, die unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) nachzuweisen sind und
  • erfüllt Anforderungen an die Optimierung der Wohnflächen

Anforderungen an die Wohnfläche

Lebenszyklusanalyse

  • Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln (Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), Anhang 3.1.1 zur Anlage 3)

Lebenszykluskostenanalyse

  • Die Kosten im Lebenszyklus sind unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) zu ermitteln.
  • Für die Ermittlung wird unter www.kfw.de/eee ein Excel-Berechnungstool (KNN-Berechnungstool) bereitgestellt, welches zwingend zu verwenden ist. (Das Berechnungstool steht noch nicht zur Verfügung.)
  • Die im Ergebnisblatt des KNN-Berechnungstools dargestellten Werte für die Baukosten und modifizierten Lebenszykluskosten sind in die Antragsformulare „Bestätigung zum Antrag“ und „Bestätigung nach Durchführung“ der KfW zu übernehmen

Ausschluss fossiler Energieträger und von Biomasse zur Wärmeerzeugung in Gebäuden

In Gebäuden dürfen Wärmeerzeuger auf Basis folgender Energieträger nicht eingesetzt werden:

  • auf Basis von fossilem Gas/Öl,
  • auf Basis von Kohlebrennstoffen und Torf,
  • auf Basis von fossil erzeugtem Wasserstoff,
  • auf Basis von biogenem Gas/Öl oder
  • auf Basis von fester Biomasse.

Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen z. B. von Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme).

Regelungen und Hinweise zur Lebenszykluskostenanalyse

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der modifizierten Lebenszykluskosten:

a) Die absoluten Baukosten der Kostengruppen KG 300, 400 und 550 (gemäß DIN 276) des Wohngebäudes sind anzugeben.

b) Der Baukosten-Referenzwert bildet sich aus der Summe der mittleren Baukosten der KG 300, 400 und 550 für Deutschland (mittlerer BKI-Kostenkennwert der Gebäudeart MFH, mit bis zu 6 WE, einfacher Standard BKI, Stand I. Quartal 2024), welcher mittels BKI-Regionalfaktoren auf das regionale Preisniveau und mittels allgemeinen Baupreisindex (destatis: Neubau (konventionelle Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden) auf das Preisniveau zum Betrachtungszeitpunkt angepasst wird.

Regelungen und Hinweise zur Optimierung der Wohnflächen

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat 350 Millionen Euro für das neue Förderprogramm bereitgestellt. Für 2024 und 2025 sind jeweils eine Milliarde Euro im Haushaltsentwurf eingeplant. Für das erste Quartal 2025 plant das Bundesbauministerium eine zweite Förderstufe. Für die Erfüllung höherer Anforderungen (EH40-Standard: QP=40%, H’T=55% und THG-Anforderungswert im Lebenszyklus von maximal 20 kg, CO2e je m² Nettoraumfläche und Jahr) soll es einen Förderkredit in Höhe von 150.000 Euro geben.

Weitere Informationen:

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