Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft/ BFW-Mitgliederinfo  

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Dekarbonisierung des Wärmebereichs wird schrittweise umgesetzt.  Ab 2024 soll grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Gegenüber den Vorentwürfen im laufenden Gesetzgebungsverfahren geht es im verabschiedeten Gesetz stärker um die soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Ein Teilerfolg für die mittelständische Immobilienwirtschaft. Auch die Befreiung bei nicht vorhandener Wirtschaftlichkeit bleibt erhalten. 

Andererseits wird nach wie vor der Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen in Heizungstechnik beschränkt. Neben dem generellen Betriebsverbot nach 30 Jahren droht spätestens ab 01.01.2045 ein Betriebsverbot für alle fossil betriebenen Heizungen, also unabhängig von der Laufzeit der Anlage.  Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes werden zukünftige Förderprogramme Wirtschaftlichkeitslücken nur teilweise schließen. Der Haushaltsvorbehalt der Förderung reduziert Planungssicherheit.  Viele technische Umsetzungsfragen sind ungeklärt. Die größerer Detailtiefe der gesetzlichen Regelungen von Gasetagenheizung bis Mieterschutz macht es komplexer, aber leider nicht praxistauglicher. Viele Rechtsfragen sind ungeklärt.

Mit der aktuellen BFW- Mitgliederinfo erhalten BFW-Mitglieder einen ersten umfassende Überblick zu den praktischen Auswirkungen für die mittelständische Immobilienwirtschaft. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese gern noch einmal per Mail.

Wenden Sie sich bitte an franco.hoefling@bfw-bund.de

Eckpunkte der BFW-Mitgliederinfo

  • Erfüllungsoptionen
  • Allgemeine Übergangsfristen
  • Weiterbetrieb funktionierender Heizungsanlagen
  • Betriebsverbote
  • Heizungshavarien: Übergangsfristen im Bestand
  • Zukünftiger Anschluss an ein Wärmenetz
  • Heizungsanlagen mit Gas und Wasserstoff
  • Gasetagenheizungen 
  • Heizungsanlagen mit Gas und Wasserstoff
  • Befreiung wegen Unwirtschaftlichkeit
  • Mietrecht: Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Umsetzungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter?
  • Prüfung und Optimierung von neuen Wärmepumpen
  • Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
  • Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Ordnungswidrigkeiten /Bußgelder
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