Steuern Allgemein Grafik Steurern iStock-1185187459_steuern (copyright: istock.com / erhui1979

Neue Grundsteuer für Hamburg: Inakzeptable Angebotsverzerrung

Der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg sowie der IVD Nord haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf den Entwurf des neuen Hamburgischen Grundsteuergesetzes reagiert,  den der Senat der Stadt heute (16.03.2021) verabschiedet hat. Darin prangern sie unter anderem die geplanten Privilegien für bestimmte Wohnungsunternehmen an.

Grundsätzlich begrüßen es die Verbände, dass Hamburg bei der Ausgestaltung der Grundsteuer nicht dem Modell des Bundes folgt, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagen hatte. „Das Hamburger Flächen-Lage-Modell ist nachvollziehbar und wird dem Markt weitgehend gerecht. Natürlich wird es hier und da Verschiebungen geben. Aber insgesamt wird es nach heutigem Ermessen nicht zu einer Erhöhung der Wohnkosten führen“, so die Einschätzung der Verbände.

Kein Verständnis haben der BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg sowie der IVD Nord für die geplanten Privilegien für geförderte, kommunale und genossenschaftliche Wohnungen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass insbesondere Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen einen weiteren Abschlag von 25 Prozent erhalten. Diese Vergünstigung für eine ausgewählte Gruppe von Wohnungsunternehmen ist völlig inakzeptabel und aus unserer Sicht verfassungswidrig. Denn sie würde die Wohnungsmieter aller anderen privaten Vermieter in ungerechtfertigter Weise benachteiligen. Es kann nicht sein, dass Wohnungsmieter von Kommunen und Genossenschaften durch deren Grundsteuerprivileg eine Vergünstigung erhalten, die die Mieter der privaten Wohnungsvermieter durch ihre Grundsteuerzahlungen ausgleichen müssen. Das stellt eine nicht hinnehmbare Angebotsverzerrung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt dar“, so die Verbände.

Kritisch sehen BFW Landesverband Nord, Grundeigentümer-Verband Hamburg und IVD Nord auch die geplante Einführung der Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke. „So eine Steuer gab es schon einmal in den 1960er-Jahren. Sie hat dazu geführt, dass finanzschwache Eigentümer ihre Grundstücke nur weiterverkauft haben, um die Grundsteuer zu umgehen. So werden Bodenspekulationen eher befördert als eingedämmt. Wenn der Gesetzgeber auf dieses Instrument nicht verzichten will, sollte die Grundsteuer C zurückgezahlt werden, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Grundstück doch bebaut wird“, lautet ihre Einschätzung.                                                                              

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.