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Neue Corona-Hilfen für Unternehmen und Gastronomie

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf weitere Corona-Hilfen verständigt. Davon sollen auch Unternehmen und gastronomische Betriebe profitieren. Sie können ihre Verluste während der Pandemie in weit größerem Maße mit Gewinnen der Vorjahre verrechnen und dadurch Steuern sparen. Der sogenannte Verlustrücktrag wird dafür verdoppelt.

Für diesen Schritt hatte sich der Wirtschaftsrat der CDU eingesetzt, der nach dem Treffen des Koalitionsausschusses von einem wichtigen Signal spricht. Jetzt müsse es darum gehen, den Verlustrücktrag mittelfristig komplett unbeschränkt zu ermöglichen. Davon würden auch größere Unternehmen profitieren, die sich in einer Liquiditätskrise befinden, so der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Schneider. Nach amerikanischem Vorbild sollte den Unternehmen aus Sicht des Wirtschaftsrates ein Rücktragszeitraum von fünf Jahren ermöglicht werden, damit sie stabil zurück auf die Beine kommen.

Erhöhung und Verlängerung des Verlustrücktrags dienten als attraktive Alternative gegenüber KfW-Hilfen für solche Unternehmen, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten. Um Unternehmen nachhaltig zu entlasten, mahnt der Wirtschaftsrat zu weiteren Strukturverbesserungen, wie etwa der Reduzierung von steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten. „Steuererhöhungen oder gar neue Steuern wären das falsche Signal für die gebeutelte Wirtschaft“, warnt Wolfgang Steiger. „Sie braucht vielmehr ein Belastungsmoratorium. Damit kann Deutschland gleichzeitig die Chance nutzen, eine durchgreifende Unternehmenssteuerreform mit Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine Deckelung der Steuerlast zu erreichen“.

Außerdem soll die erneut vom Lockdown hart getroffene Gastronomie bis Ende kommenden Jahres von einem auf 7 Prozent verringerten Mehrwertsteuersatz profitieren, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt mitteilte. Die endgültige Entscheidung über diese Regelung muss nun noch der Bundestag beschließen.

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