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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01. Juli 2021. Sie gilt für alle Wohngebäude, zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, sowie für alle Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser).

Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird künftig unter einem Dach zusammengefasst. Sie soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Beim Bauen und Sanieren spielen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien künftig eine größere Rolle. Maßnahmen in diesem Bereich sollen daher mit einer höheren Förderung belohnt werden.

Wer zum Beispiel sein Einfamilienhaus energetisch saniert, kann einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro erhalten, wenn erneuerbare Energien mindestens 55 Prozent zur Wärmeversorgung des Gebäudes beitragen. Höhere Förderung ist auch möglich, wenn für das Wohngebäude ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt und vollständig umgesetzt wurde. Zudem soll es leichter werden, die Förderung zu beantragen. In Zukunft soll nur noch ein einziger Antrag gestellt werden, in dem dann auch die Fachplanung und Baubegleitung enthalten sind.

Details und Förderbestimmungen will die KfW nach eigenen Angaben im April veröffentlichen. Einen genauen Überblick über die neue „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)“ erhalten Sie auf den Seiten der KfW. Exklusiv für BFW-Mitglieder bieten wir zudem ein vertiefendes Webseminar zum Thema am 20. Mai 2021 an. Dazu können Sie sich in Kürze über unsere Website anmelden.

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