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Mindesttemperaturen beim Heizen – Sparprogramm mit Grenzen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Energiepreise und eventuelle Versorgungsengpässe nimmt die Debatte ums Sparen beim Heizen Fahrt auf.

Für Mieter und Vermieter ist es von Vorteil, wenn beim Heizen effizient und sparsam gearbeitet wird. Ein Sparprogramm hat jedoch Grenzen. Schließlich haben Menschen nun einmal sehr individuelle Wohlfühltemperaturen. Eine zu schwache Heizleistung oder eine zu starke Nachtabsenkung können schnell zu einem unnötigen Streit zwischen Mieter und Vermieter führen. Heizsparsamkeit kann jedoch auch zu Bauschäden an der Bausubstanz beitragen. Sparsam ist daher nicht immer sachgerecht. Das richtige Maß ist entscheidend.

Um das Massengeschäft risikoarm zu bewältigen, sollten Vermieter die voreingestellten Mindesttemperaturen von 20 (Tag)/18 (Nacht) Grad Celsius in der Regel nicht unterschreiten.

Ob Mieter davon Gebrauch machen, ist offen. Die breite öffentlichen Diskussion über eine Vervielfachung von Gaspreisen führt wahrscheinlich dazu, dass Mieter häufig nicht mehr ordnungsgemäß heizen und lüften und die Heizung deutlich unter 20/ 18 Grad Celsius runterregulieren oder/ und nur noch einzelne Zimmer beheizen. Die Folge sind erhebliche Risken für Bauschäden.

Der derzeitige Fokus auf das Absenken von Mindesttemperaturen ist daher viel zu eindimensional. Wir empfehlen daher Vermietern, zunächst den effizienten Betrieb der Heizungsanlage sicherzustellen. Neben der Voreinstellung von Mindesttemperaturen (s.o.) gehört hierzu auch ein regelmäßiger hydraulicher Abgleich und andere Wartungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung. Daneben sollten Vermieter ihre Mieter noch einmal über ihre Mieterpflichten zum ordnungsgemäßen Heizen und Lüften informieren. Diesbezügliche Merkblätter sind vielfach bereits Vertragsbestandteil. Dennoch sollten Sie die aktuelle Situation nutzen, um die Mieter auf ihre mietvertraglichen Pflichten zum ordnungsgemäßen Heizen und Lüften hinzuweisen. Am wirksamsten ist mehrmaliges Stoßlüften am Tag mit ganz geöffneten Fenstern. Vom Dauerlüften mit gekippten Fenstern ist abzuraten.

Im Detail informiert der BFW in einer Mitgliederinfo am 21.07.2022.

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