Mietspiegel: Zum Jahreswechsel läuft die Frist ab

Spätestens zum 01.01.2024 müssen alle deutschen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Mietspiegel vorweisen können. Das besagt das neue Mietspiegelrecht. Wer noch keinen Mietspiegel hat, muss sich also beeilen, denn die Erstellung kann mehrere Monate dauern. Darauf weist das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte immo.consult hin.

Das neue Mietspiegelrecht ist seit Sommer 2022 in Kraft. Es schreibt vor, dass alle Kommunen in Deutschland mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum 01.01.2023 einen aktuellen Mietspiegel vorweisen müssen. Wenn sich eine Kommune für einen qualifizierten Mietspiegel entscheidet, verlängert sich die Frist bis zum 01.01.2024. Denn dieser ist in der Regel in der Erstellung wesentlich aufwendiger als ein einfacher Mietspiegel.

Eine Voraussetzung für die Qualifizierung eines Mietspiegels ist dessen Erstellung auf Basis von anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Dazu gehört eine umfangreiche Datenerhebung durch die Befragung von Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Mieterinnen und Mietern. Außerdem ist ein Methodenbericht obligatorisch. Dieser beschreibt zum Beispiel den Einfluss der Wohnungsgrößen, der Ausstattungsmerkmale und der Lage auf die Vergleichsmieten.

„Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels erfordert viel Zeit und gute Planung. Deshalb ist für diejenigen Städte und Gemeinden, die noch nicht tätig geworden sind, jetzt Eile geboten“, sagt Tina Schlachter von Analyse & Konzepte immo.consult. Das Unternehmen fertigt seit mehr als 25 Jahren Mietspiegel im Auftrag von Städten und Gemeinden an und gehört zur Arbeitsgemeinschaft der Mietspiegelersteller.

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