Die Große Koalition hat sich auf abschließende Details zur Mietspiegelreform geeinigt. Künftig sollen alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen müssen, wie der SPD-Politiker Johannes Fechner mitteilte. In der Einigung von Union und SPD findet sich auch ein Teil der Forderungen des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen wieder. So bleiben zum Beispiel die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel erhalten.
Darüber hinaus sollen Immobilienunternehmen laut der Einigung weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Vorhandensein eines qualifizierten Mietspiegels Mieterhöhungen mit drei Vergleichswohnungen zu begründen. Zudem wird der Bindungszeitraum nicht wie ursprünglich geplant von zwei auf drei Jahre verlängert. Der BFW sieht das als weiteren Beitrag, den Praxisbezug und die Marktnähe des qualifizierten Mietspiegels zu erhalten. Allerdings enthält der Gesetzentwurf aus Sicht des BFW auch einige kritische Punkte. Es besteht die Tendenz, den qualifizierten Mietspiegel prozessual aufzuwerten. Dies ist dann problematisch, wenn sich konkrete Mietspiegelwerte zu weit von den Marktverhältnissen entfernen und die Aussagekraft des Mietspiegels vom Vermieter bestritten wird.
Wie stark sich die vom BFW aufgezeigten Risiken der Reform auswirken, bleibt abzuwarten. Nach dem noch ausstehenden Beschluss des Bundestages wird die Mietspiegelreform den Bundesrat voraussichtlich am 25. Juni passieren.
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- RA Franco Höfling, Justiziar/Referent Recht, Energie, Bautechnik
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