Mietrecht aktuell: Keine Mehrheit für Mietwuchergesetz der Linken

Die Fraktion Die Linke hat für ihren Gesetzentwurf zur Verschärfung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz keine Mehrheit gefunden.

Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses lehnte am Mittwochmorgen den Entwurf der Linken (Drucksache 21/134) nach kurzer Aussprache ab. Für die Vorlage stimmten neben der Fraktion Die Linke auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei Ablehnung der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD (Quelle hib vom 08.10.2025)

Hintergrund: Gegenstand des Antrags war eine Verschärfung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen sollte danach verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit allein auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Darüber wollten die Linken den Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöhen.

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