Mieterstrom und Kundenanlagen: EU-Recht praxistauglich gestalten

Der BFW beteiligt sich gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Wohnungswirtschaft, Energiewirtschaft, Industrie und Digitalwirtschaft an der Diskussion über die zukünftige Behandlung von Kundenanlagen im europäischen Energierecht.

Auf Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben sich zahlreiche Verbände mit einem gemeinsamen Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär Frank Wetzel (BMWE) gewandt und für Anpassungen der aktuellen Ratsposition in den laufenden Trilogverhandlungen zum europäischen Netzpaket geworben. Darunter befinden sich neben dem BFW unter anderem GdW, ZIA, BDI, BDEW, VKU, BEE und BSW.

Aus Sicht der Verbände geht es um die Rahmenbedingungen für Mieterstrom, Quartiersversorgung und viele weitere dezentrale Energiekonzepte, die für das Gelingen der Energiewende im Gebäudebereich zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Hintergrund

Auslöser der aktuellen Debatte sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 und des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025. Der EuGH hat festgestellt, dass die bisherige deutsche Ausgestaltung der Kundenanlage nur eingeschränkt mit den Vorgaben des europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrechts vereinbar ist. Der BGH hat diese europarechtlichen Vorgaben anschließend seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

Damit ist die bislang in Deutschland etablierte Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Verteilernetz ins Wanken geraten. Für viele Projekte stellt sich nun die Frage, ob die innerhalb eines Quartiers oder Gebäudekomplexes betriebenen Stromleitungen künftig weiterhin als Kundenanlage behandelt werden können oder regulatorisch als Netz einzustufen sind.

EU-rechtliche Kritik

Die Verbände begrüßen ausdrücklich, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf europäischer Ebene für die Berücksichtigung der Thematik eingesetzt hat und Kundenanlagen in der Ratsposition überhaupt adressiert werden. Aus ihrer Sicht gehen die vorgeschlagenen Kriterien jedoch an der Versorgungsrealität vieler Standorte vorbei.

Kritisiert werden insbesondere:

  • die Vorgabe eines Eigenverbrauchsanteils von mindestens 90 Prozent,
  • die Begrenzung auf höchstens 20 belieferte Kunden,
  • sowie weitere Beschränkungen für bestimmte Versorgungsmodelle.

Gerade Wohnquartiere, gemischt genutzte Areale oder größere Mieterstromprojekte überschreiten solche Grenzen häufig. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben Wohnungen auch Gewerbeeinheiten, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen oder weitere Verbraucher eingebunden werden. Genau solche integrierten Versorgungskonzepte sind jedoch zunehmend Gegenstand aktueller Investitionen der Wohnungswirtschaft.

Was bedeutet eine Einstufung als Netz?

Die Herausforderung liegt in den rechtlichen, bürokratischen und wirtschaftlichen Folgen.

Solange ein Versorgungssystem als Kundenanlage gilt, unterliegt es nicht den umfassenden Vorgaben des regulierten Netzbetriebs. Wird dieselbe Infrastruktur dagegen als Verteilernetz eingestuft, können zahlreiche energiewirtschaftsrechtliche Anforderungen relevant werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Verpflichtungen eines Verteilernetzbetreibers,
  • diskriminierungsfreier Netzzugang für Lieferanten,
  • Teilnahme an den komplexen Prozessen der Marktkommunikation,
  • Abwicklung von Lieferantenwechselprozessen,
  • regulatorische Anzeige-, Veröffentlichungs- und Dokumentationspflichten,
  • technische und organisatorische Anforderungen an den Netzbetrieb,
  • zusätzliche Anforderungen im Messwesen und bei der Abrechnung.

Viele dieser Pflichten wurden ursprünglich für professionelle Netzbetreiber geschaffen. Für Wohnungsunternehmen, Quartiersentwickler oder Mieterstromanbieter würden sie einen erheblichen zusätzlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand bedeuten. Genau dieser Gesichtspunkt wird von den Verbänden hervorgehoben.

Auswirkungen auf Mieterstromprojekte

Für Mieterstrommodelle hätte eine weitgehende Netzeinstufung besondere Bedeutung. Die wirtschaftliche Attraktivität vieler Projekte beruht heute darauf, dass vor Ort erzeugter Strom ohne die volle Komplexität eines regulierten Netzbetriebs an die Bewohner weitergegeben werden kann. Dieses Grundprinzip trägt dazu bei, Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden wirtschaftlich darstellbar zu machen und die lokale Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Steigen die regulatorischen Anforderungen, erhöhen sich regelmäßig auch die Projektkosten. Gleichzeitig nimmt der administrative Aufwand zu. Dies kann sich insbesondere auf kleinere und mittlere Quartiersprojekte auswirken, die nicht über die Strukturen großer Energieversorger verfügen. Betroffen wären unter anderem:

  • klassische Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern,
  • PV-Versorgung über mehrere Gebäude hinweg,
  • Quartierslösungen mit Wohn- und Gewerbenutzungen,
  • Kombinationen aus Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur,
  • lokale Energiegemeinschaften und sektorübergreifende Versorgungskonzepte.

Gerade die zuletzt politisch gewünschte stärkere Verzahnung von Strom, Wärme und Mobilität könnte dadurch erschwert werden.

Europäisches Parlament setzt auf mehr Flexibilität

Vor diesem Hintergrund wird die Position des Europäischen Parlaments von den Verbänden positiv bewertet. Nach Angaben der Unterzeichner verzichtet der Parlamentsvorschlag auf die vom Rat vorgesehenen starren Schwellenwerte und eröffnet damit größere Spielräume für unterschiedliche Versorgungsmodelle in den Mitgliedstaaten.

Die nun laufenden Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission werden daher maßgeblich darüber entscheiden, wie groß der Handlungsspielraum für Mieterstrom, Quartiersversorgung und lokale Energiekonzepte künftig ausfällt.

BFW

Für die mittelständische Immobilienwirtschaft ist die Frage der Kundenanlagen eng mit Investitionen in Photovoltaik, Mieterstrom, Ladeinfrastruktur und klimafreundliche Quartiersentwicklung verbunden. Aus Sicht des BFW kommt es daher darauf an, einen europarechtskonformen Rechtsrahmen zu schaffen, der dezentrale Versorgungskonzepte weiterhin ermöglicht und zusätzliche Bürokratie auf das notwendige Maß beschränkt.

Der vom BFW unterstützte Verbändebrief verfolgt dieses Ziel: Die Energiewende vor Ort darf nicht an regulatorischen Abgrenzungsfragen scheitern. Vielmehr braucht es Rahmenbedingungen, die Investitionen in lokale Energieversorgung fördern und gleichzeitig den europarechtlichen Anforderungen Rechnung tragen.

Wir bleiben dran.

Weitere Informationen:

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