Klimaschutz und bezahlbares Wohnen verknüpfen

Die Bundesregierung will mehr und möglichst klimagerecht Sozialwohnungen bauen. Die Unterstützung für die Bundesländer in Höhe von einer Milliarde Euro an Bundesmitteln soll daher fortgesetzt und durch eine weitere Milliarde im Rahmen des Klimapakets für klimagerechte Sanierungen ergänzt werden. Dieses Vorhaben hat Wohn- und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bei einem Gespräch im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch einmal bekräftigt. „Wir müssen mehr bauen, gleichzeitig das Klima schützen und den Flächenverbrauch reduzieren“, umriss Geywitz in der von Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung des Gremiums am Mittwoch (12.01.2022) ihr Arbeitsprogramm.

Klimaschutz und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gelte es zusammenzudenken, so die Ministerin. Ihr Anliegen sei es deshalb, möglichst schnell mit den Bundesländern „zu verhandeln, mit welchen Standards“ die zusätzliche Förderung kombiniert werden könne. Ziel sei schließlich gleichzeitig eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Darüber hinaus kündigte Geywitz an, den Bereich der „konzeptionellen Wohnungspolitik“ verstärken zu wollen. Fragen wie die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, die Schaffung einer „langfristigen Bodenpolitik“ und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens würden ihr Haus in den nächsten Jahren „sehr beschäftigen“, sagte die SPD-Politikerin.

In der anschließenden Fragerunde drangen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen unter anderem auf eine baldige Novellierung des Baugesetzbuches und machten darauf aufmerksam, dass das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom November 2021 zur bislang in Kommunen gängigen Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes dem Ziel der Wohnraumschaffung entgegenstehe. Die AfD-Fraktion stellte das gleichzeitige Erreichen von Wohnungsbau – und Klimaschutzziele im Gebäudesektor in Frage. Die Linksfraktion hingegen bedauerte, dass wichtige Zuständigkeiten wie etwa für das Mietrecht oder die Gebäudesanierung nicht im neuen Wohn- und Bauministerium angesiedelt seien (hib Nr. 14 vom 12.01.2022).

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