Klimaanpassungsgesetz in der Anhörung

Das Umweltministerium hat die Anhörung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz durchgeführt. Hieran hat sich auch der BFW in der mündlichen Anhörung und mit einer Stellungnahme beteiligt. Soll das Bundes-Klimaanpassungsgesetz erfolgreich zum Klimaschutz beitragen, muss es aus Sicht des BFW grundlegend überarbeitet werden. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Hintergrund: Die Klimakrise hat Auswirkungen in ganz Deutschland und betrifft dort eine weitreichende Anzahl von Lebensbereichen. Vor diesem Hintergrund muss neben dem Klimaschutz die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an den Klimawandel in Deutschland verstärkt werden. Der Referentenentwurf soll daher einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern schaffen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, dass Einzelmaßnahmen innerhalb der verschiedenen Handlungsfelder koordinierter vorangetrieben werden.

BFW: Es ist unbestritten, dass neben dem Klimaschutz auch die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an den Klimawandel vorangebracht werden muss. Entgegen dieser Zielsetzung schafft der Gesetzentwurf jedoch keinen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie. Messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthält der Entwurf bislang nicht. Diese sollen erst nach Verabschiedung des Gesetzes erarbeitet werden. Messbare Ziele und Indikatoren sind jedoch die grundlegende Basis für die Gestaltung der Cluster und Handlungsfelder und zunächst als erste essentielle Vorfrage zu klären.

Klimaschutz durchdringt bereits jetzt alle Lebensbereiche und damit alle diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb ein zusätzliches Gesetzgebungsbedürfnis für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz bestehen soll. Dies ist ebenfalls zunächst als Vorfrage zu klären und umfassend zu begründen. Daneben ist bislang unbeantwortet, weshalb neben dem Bundes-Klimaschutzgesetz ein zusätzliches Bundes-Klimaanpassungsgesetz erforderlich ist. Neben dem ungeklärten Gesetzgebungsbedürfnis stellt sich daher die Frage, warum die als erforderlich nachgewiesenen Regelungen nicht in das Bundes-Klimaschutzgesetz eingearbeitet werden. Dies hätte den Vorteil, dass keine neue Systematik geschaffen werden muss. Eine Zersplitterung von gesetzlichen Regelungen wird vermieden. Regelungsinhalte könnten nahtlos in die Systematik des bereits vorhandenen Bundes-Klimaschutzgesetz integriert werden.

Bezahlbares Wohnen ist nur dann möglich, wenn auch das Bauen und Sanieren bezahlbar bleibt. Für klimaneutrales Wohnen braucht es technologieoffene und wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Antworten auf diese Fragen lässt der Entwurf ebenfalls offen. Wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, müssen diese wirtschaftlich und sozial tragfähig ausgestaltet werden. Dies ist im Gesetz oder zumindest in der Begründung klarzustellen. Soll das Bundes-Klimaanpassungsgesetz erfolgreich zum Klimaschutz beitragen, ist das Konzept grundlegend zu überarbeiten.

Die Stellungnahme des BFW finden Sie unten.

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