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KfW: Zuschüsse zu Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starteten zum 23. November Zuschussprogramme zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/441 (Unternehmen) bzw. www.kfw.de/439 (Kommunen).

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