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KfW: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp

Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt sowie alle vor­liegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden:

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Altersgerecht Umbauen Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455)

BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungs­unternehmen 2023 (805)

IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)

IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Transformations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.

Weitere Informationen:

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