Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden:
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)
BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.