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KfW-Förderung: aktueller Status quo

Eine Woche nach der Rolle rückwärts des Bundeswirtschaftsministeriums in Sachen Stopp aller Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden nach und nach Einzelheiten bekannt, wie es weitergehen soll.

Alle förderfähigen Anträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, sollen nach den bisherigen Programmkriterien genehmigt werden.

Daneben wird ein bis zum 31. Dezember 2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. Die Fördersätze werden deutlich abgesenkt und ein Kostendeckel von voraussichtlich 1 Milliarde Euro für diesen Fördertatbestand eingeführt. Details zu Antragsberechtigung und Vergabeverfahren werden im Einzelnen noch festgelegt. In einem Brief an die Grünen-Fraktion im Bundestag spricht Minister Habeck sogar von einer Halbierung der Fördersätze. Hier halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden. 

In Nachfolge der EH55/EH40-Förderung wird ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt, welches spätestens ab 1. Januar 2023 starten soll. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Ziel der Bundesregierung ist es, EH55 dann als Standard im Gebäudeenergiegesetz einzuführen.

Für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern wird ein Förderprogramm außerhalb der BEG-Förderung aufgelegt.

Der BFW Bundesverband wird unabhängig davon ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, das rechtliche Handlungsoptionen für die vom KfW-Stopp nachteilig betroffenen Immobilienunternehmen aufzeigen soll.

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