KFN-Neubauförderung ist gestoppt

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Neubauförderung KFN am 14. Dezember 2023 gestoppt. Antragsstellungen sind nicht mehr möglich. Das Programm Wohneigentum für Familien (WEF) ist nicht betroffen. Der Antragsstopp kam überraschend und wird vom BMWSB mit der Ausschöpfung der Haushaltsmittel begründet. Neu Mittel können im Haushalt für 2024 eingestellt werden.

Was ist passiert?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 14. Dezember 2023 um 08:00 Uhr einen Antragsstopp für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) verhängt.

Ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) dauerhaft eingestellt?

Nein. Das Programm soll im nächsten Jahr mit neuen Mitteln versehen werden und fortgesetzt werden.

Wann ist mit neuen Haushaltsmitteln zu rechnen?

Das ist völlig unklar. Das BMWSB schreibt, im Haushalt 2024 sollen neue Mittel eingestellt werden. Es ist allerdings völlig unklar, ob tatsächlich Mittel bereitgestellt werden. Der Bundeshaushalt 2024 muss noch vom Kabinett, dem Bundestag und dem Bundesrat beschlossen werden. Dies ist frühestens Anfang 2024 der Fall.

Warum wurde der Antragsstopp verhängt?

Die vorhandenen Haushaltsmittel sind ausgeschöpft. Das BMWSB gibt an, dass insgesamt Förderungen für 46.000 Wohneinheiten bewilligt wurden.

Hängt der Antragsstopp mit der aktuellen Haushaltskrise zusammen?

Indirekt. Es sind keine Haushaltsmittel gekürzt worden. Jedoch hätte es zusätzliche Mittel benötigt, um das Programm weiterlaufen zu lassen. Diese waren nicht vorhanden.

Was passiert mit Anträgen, die bis zum 13. Dezember 2023 gestellt wurden?

Alle bis zum 13. Dezember 2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden.

Was ist mit dem Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)?

Das Programm ist nicht betroffen und läuft weiter.

Was ist mit der BEG-Sanierungsförderung?

Die Sanierungsförderung ist nicht betroffen und läuft weiter. Die Anpassung der BEG-Einzelmaßnahmen zur Begleitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird vom BMWK erarbeitet.

War der Antragsstopp angekündigt?

Nein. Der Antragsstopp kam völlig überraschend.

Sind weitere Förderstopps ausgeschlossen?

Nein. Weitere Förderstopps sind nicht ausgeschlossen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Lukas Behrendt, Referent für Politik und Europa (lukas.behrendt@bfw-bund.de, 030 32781-114).

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.