Die Verwaltungskosten- und Instandhaltungspauschalen für öffentlich geförderte Sozialwohnungen ändern sich zum 1. Januar 2023 (§§ 26, 28 der II. Berechnungsverordnung).
Am 11. November 2022 ist der Verbraucherpreisindex für Oktober 2022 veröffentlicht worden. Auf dieser Grundlage wurden die turnusmäßig fortzuschreibenden und somit ab 1. Januar 2023 ansetzbaren Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen errechnet.
Etwaige Mieterhöhungserklärungen müssen den Mietern bis zum 15. Dezember dieses Jahres zugehen, damit die Mietererhöhungen zum 1. Januar 2023 wirksam werden (§ 10 Abs. 2 Wohnungsbindungsgesetz).
Die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2026.
Weitere Details zur Berechnung finden BFW-Mitglieder in einer Anlage, die uns der BBU zur Verfügung gestellt hat. Diese steht zum Download im Mitglieder-Bereich der BFW-Website bereit.
- Franco Höfling, Justiziar/Leiter Recht BFW Bundesverband
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