Ab dem 27. August 2024 können Immobilienunternehmen die Förderung für einen Heizungsaustausch in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude Förderungen beantragt werden.
Das Programm, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) flankiert ist bereits am 1. Januar 2024 gestartet, die Immobilienwirtschaft war jedoch bisher nicht antragsberechtigt. Am 27. August 2024 startet nun die Antragstellung für die Zuschussförderungen der Einzelmaßnahmen. Die entsprechenden Infoblätter finden Sie unten zum Download oder auf der Website der KfW.
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) kann seit Kurzem erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung „BEG Nichtwohngebäude – Heizungsförderung“ auszuwählen. Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) ist im Online-Prüftool „BEG Wohngebäude – Heizungsförderung“ auszuwählen.
- Lukas Behrendt, Referent für Politik und Europa
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- KfW-Infoblatt Multiplikatoren
- KfW Merkblatt 459
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