Verantwortung Klimaschutz Heizungsthermostat (Copyright: istock.com / artas)

HeizkostenV: Leitfaden zur Gestaltung der Verbrauchsinformationen

Nachdem die geänderte Heizkostenverordnung am 05.11.2021 den Bundesrat passiert hat, wurde nun der neue Leitfaden des Bundesumweltamtes zur Gestaltung der neuen gesetzlichen Verbrauchsinformationen veröffentlicht. Der Leitfaden enthält u.a. Vorschläge, wie die monatlichen Verbrauchsinformationen für Verbraucher klar und verständlich aufbereitet werden können. Ausführliche Informationen zum Hintergrund und den Regelungen im Einzelnen haben BFW-Mitglieder am 05.11.2021 im Rahmen einer Mitglieder-Information erhalten. Eine aktualisierte Fassung übersenden wir auf Anforderung.

Hintergrund: Für Immobilienunternehmen geht es um die verpflichtende Funkablesung von Heizkostenverteilern und unterjährige Verbrauchsinformationen an Mieterinnen und Mieter. Die geänderte HeizkostenV tritt wahrscheinlich noch im November, einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft. Wir halten Sie dazu auch im BFW Newsroom auf dem Laufenden.

Anmerkung: Kürzungsrecht des Mieters von jeweils 3 Prozent bei Verstoß gegen Installations- und Informationspflichten

Nutzer können bereits nach altem Recht den auf sie entfallenden Anteil der Abrechnung um 15 Prozent kürzen, soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Daneben wird ein neues, auf 3 Prozent begrenztes Kürzungsrecht auf die Fälle angewendet, in denen der Gebäudeeigentümer gegen die o. g. Installations- oder Informationspflichten verstößt.

Das Kürzungsrecht ist verschuldensunabhängig anzuwenden. Wenn die Voraussetzungen von mehr als einem Kürzungsrecht vorliegen, also die Tatbestände von mehreren Sätzen in § 12 HeizkostenV erfüllt sind, summieren sich die Kürzungsrechte entsprechend.

Weitere Informationen:

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