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Grundsteuererklärung: Frist einmalig verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden.

Es war das Thema der letzten Wochen für Grundstückseigentümer in Deutschland: Die neue Grundsteuererklärung. Im Frühjahr 2022 wurde die Pflicht bekanntgegeben, jeder Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen muss bis 31. Oktober beim Finanzamt die Erklärung einreichen. Doch es gab viel Kritik an dem Verfahren und Berichten zufolge haben bislang weniger als die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Erklärung abgegeben.

Jetzt also die Verlängerung, die, so wird es ausdrücklich betont, einmalig sei.

Hintergrund

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B auf die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland spülte etwa 13 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.

Gezahlt wird die neue Grundsteuer erst ab 1. Januar 2025. Bislang nutzten die Finanzämter, um den Wert einer Immobilie zu berechnen, Datensätze von 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland. Die Neuberechnung umfasst insgesamt 36 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland.

Elster oder Papierform – Wie funktioniert´s?

Weiterhin soll das Onlineportal Elster genutzt werden. In Ausnahmefällen darf die Papierform gewählt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, elektronisch die Grundsteuererklärung abzugeben. Manche Bundesländer (u.a. Bayern und Hamburg) bieten Vordrucke in Papierform an.

Das Bundesfinanzministerium hat die Plattform „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ aufgesetzt – sie soll für Privatpersonen mit Standard-Besitzverhältnissen (Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnung, unbebautes Grundstück) die Sache vereinfachen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen:

Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de)

Die Plattform kann nur genutzt werden, wenn die Grundstücke in den elf Bundesländern liegen, die sich bei der Grundsteuerreform dem Bundesmodell angeschlossen haben. Nicht dabei sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Liegen Grundstücke in diesen Ländern, bleibt nur „Elster“.

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