Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die reformierte Grundsteuer (Bundesmodell) im Eilverfahren zugunsten der Eigentümer entschieden.
Die heutigen Entscheidungen ergingen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, das Hauptsacheverfahren ist noch offen. Ebenso offen bleibt, ob das oberste Finanzgericht die Grundsteuernovelle grundsätzlich für verfassungskonform hält oder nicht.
Hintergrund: Seine heutigen Entscheidungen (Az. II B 79/23; II B 78/23) begründet der Bundesfinanzhof (BFH) im Wesentlichen mit Bedenken gegen pauschale Bewertungssätze, wie sie das Bundesmodell zur Berechnung der neuen Grundsteuer vorsieht. Bei verfassungskonformer Auslegung müsse das Modell Eigentümern zumindest ermöglichen, mit Hilfe von Gutachten einen geringeren Wert ihrer Immobilie als den angesetzten nachzuweisen, so der BFH.
Fall: Die Kläger besitzen ein Haus aus den 1880er Jahren in relativ schlechtem Zustand. Es ist augenscheinlich weniger wert als im Grundsteuerwertbescheid angesetzt. Sie können das aber nicht mit einem Gutachten nachweisen, weil diese Option gesetzlich nicht vorgesehen ist (Quelle IZ).