Grünes Licht für Strom- und Gaspreisbremse

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Dem „Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ und dem „Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ wurde mehrheitlich in jeweils geänderter Fassung zugestimmt.

Die Regierungskoalition hat in beiden ihrer Gesetzentwürfe per Änderungsantrag einige Ergänzungen vorgenommen. So wurden in Paragraf 29a (Gaspreisbremse) beziehungsweise 37a (Strompreisbremse) jeweils ein Boni- und Dividendenverbot eingefügt. Dieses sieht vor, dass ein Unternehmen, das eine Entlastungssumme über 25 Millionen Euro bezieht, den Mitgliedern seiner Geschäftsführung sowie Mitgliedern von gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorganen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 keine Boni oder vergleichbare Vergütungen im Sinn des Paragrafen 87 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes gewähren darf. Weiterhin dürfen jenen Personen vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 keine freiwilligen Vergütungen oder Abfindungen gewährt werden, „die rechtlich nicht geboten sind“, wie es in den Änderungsanträgen heißt.

In beiden Gesetzentwürfen ist zudem ein Passus zum sogenannten Differenzbetrag eingefügt worden (Paragraf 16 Gaspreisbremse, Paragraf 5 Strompreisbremse), der einen Missbrauch der Entlastungsinstrumente verhindern soll: Die Berechnung des Differenzbetrags solle Kunden vor steigenden Energiekosten schützen und einen wirksamen Wettbewerb zwischen Anbietern gewährleisten, heißt es in den Gesetzen. So sollen die Kunden einen Anreiz bekommen, Anbieter mit wettbewerbsfähigen Preisen zu wählen, und einen Missbrauch der Entlastungsregelung zu verhindern. Dieser könnte dann eintreten, wenn man absichtlich einen Vertrag mit hohen Preisen wählt, um dann eine entsprechend hohe Entlastungszahlung zu erhalten.

Zudem wurde eingefügt, dass die Entlastung, die Vermieter an ihre Mieter weitergeben müssen, für die laufende Abrechnungsperiode zu berücksichtigen ist: „Die Höhe der Entlastung und die Höhe des auf den Mieter entfallenden Anteils an der Entlastung sind mit der Abrechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen“, heißt es in Paragraf 26 (Gaspreisbremse) und Paragraf 12a (Strompreisbremse).

Zusammen mit dem Gesetz zur Gaspreisbremse will die Regierung weitere Vorschriften ändern, unter anderem im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Dort geht es unter anderem um die Vergütung von Apothekern für die Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten. Hierfür sollen sie im Zeitraum 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 eine Vergütung in Höhe von sechs Euro je Erstellung erhalten. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es durch Änderung von Paragraf 20c Apothekern ermöglichen, Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchzuführen.

Des weiteren sieht eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes vor, dass es Programme zur Abfederung von Preissteigerungen für private Verbraucher geben soll, falls diese Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzen und „nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse oder anderen Entlastungsmaßnahmen erfasst werden“.

Ebenfalls in der Sitzung abgestimmt wurden ein Entschließungsantrag der Koalitionfraktionen von SPD, Grünen und FDP zu beiden Gesetzentwürfen und zwei der Unionsfraktion zu den jeweiligen Entwürfen. Die Koalitionsfraktionen forderten in ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung unter anderem auf, im Juli 2023 einen Bericht zur Wirkung der Preisbremsen vorzulegen; zu prüfen, inwieweit die bestehenden Programme ausreichen, um Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu verhindern und die Möglichkeit zu eruieren, bis zum Sommer 2023 innerhalb der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen ein Basiskontingent für Haushalte umzusetzen, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten.

Der Ausschuss nahm den Entschließungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, die beiden Entschließungsanträge der Unionsfraktion wurden abgelehnt.

Die beiden Gesetzentwürfe werden am Donnerstagmorgen im Plenum in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten. (hib)

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