Justiziar/Leiter Recht
Nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026 steht die Ausfertigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier weiterhin aus (Stand 27.07.2026).
Während die politische Debatte um die Neuregelung des Gebäudeenergierechts zunächst als abgeschlossen galt, beschäftigen nun verfassungsrechtliche Fragen das Bundespräsidialamt.
Einzelheiten zu den verfassungsrechtlichen Fragen siehe auch beck-aktuell.
Auslöser ist ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsanwalts und Staatsrechtlers Prof. Dr. Remo Klinger. Darin wird die Auffassung vertreten, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz möglicherweise nicht als Einspruchsgesetz, sondern als zustimmungsbedürftiges Gesetz hätte behandelt werden müssen. Wäre dies zutreffend, hätte der Bundesrat dem Gesetz ausdrücklich zustimmen müssen. Die DUH hat den Bundespräsidenten daher aufgefordert, die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens vor einer Ausfertigung besonders zu prüfen.
Ob diese Argumentation letztlich trägt, ist unter Verfassungsrechtlern allerdings umstritten. Der Bundesrat selbst hat keinen Anlass gesehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und zahlreiche Stimmen halten die Einordnung als Einspruchsgesetz weiterhin für vertretbar. Gleichwohl gehört die Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandekommens eines Gesetzes zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben des Bundespräsidenten vor dessen Ausfertigung. Eine gesetzliche Frist für diese Prüfung existiert nicht.
Stand: 27. Juli 2026. Eine öffentliche Mitteilung über die Ausfertigung des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch den Bundespräsidenten liegt bislang nicht vor.
- Franco Höfling
- E-Mail Kontakt