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Gleichwertige Lebensverhältnisse sehr ungleich

„Gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland“. So formuliert die Bundesregierung ihre Zielsetzung im Koalitionsvertrag.

Diesem Ziel stehen steigende Mieten und Immobilienpreise in Städten und Ballungsräumen einerseits, Überalterung, Perspektivlosigkeit und Leerstand an anderen Orten andererseits entgegen. Mit den Ergebnissen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter Vorsitz von Innenminister Horst Seehofer (CSU) sowie Co-Vorsitz der Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und der Familienministerin Franziska Giffey (SPD) soll nun Abhilfe geschaffen und die Folgen des Strukturwandels bekämpft werden. Neben den vorsitzenden Ressorts waren u.a. auch die übrigen Ministerien, Vertreter aller Bundesländer und die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund in der Kommission vertreten.

Wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können, wurde in sechs Facharbeitsgruppen unter dem Vorsitz je eines Bundesressorts erörtert. Die entsprechenden Ergebnisse will die Bundesregierung nun durch eine zwölf Maßnahmen umfassende Neujustierung der Struktur- und Förderpolitik umsetzen:  

  1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
  2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
  3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
  4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
  5. Dörfer und ländliche Räume stärken
  6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
  7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
  8. Engagement und Ehrenamt stärken
  9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
  10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
  11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
  12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen.

Auch wenn die Immobilienwirtschaft als private Investorengruppe nicht in der Kommission vertreten war, unterstützt der BFW Bundesverband sämtliche politischen Bestrebungen, die den immobilienwirtschaftlichen bzw. wohnungspolitischen Fokus nicht nur auf die Wohnungsmärkte der urbanen, sondern auch auf die der ländlichen Räume richten und deren Wechselwirkungen beachtet.

Insofern begrüßt der BFW die Stärkung der Städtebauförderung und der sozialen Wohnraumförderung wegen ihrer zentralen Bedeutung dafür, den Druck auf dem Markt für bezahlbaren Wohnraum zu entschärfen und die Verfügbarkeit von sozialverträglichem Wohnraum auch und gerade in strukturschwachen Regionen sicherzustellen.

Um Dörfer und ländliche Räume zu stärken, wird es aus immobilienwirtschaftlicher und stadtentwicklungspolitischer Sicht für den Erfolg sämtlicher Maßnahmen entscheidend darauf ankommen, nicht allein der „Versuchung der grünen Wiese“ zu erliegen, sondern jegliche Förderungen an den Prämissen „Innenentwicklung“ und „Nachverdichtung“ auszurichten. Nur wenn es gelingt, die Ortskerne nicht aussterben zu lassen bzw. wiederzubeleben, kann das erklärte Ziel der Bundesregierung erreicht werden, die Vielfalt und das kulturelle Leben in der Fläche aufrechtzuerhalten und die Daseinsvorsorge in „zumutbarer Entfernung“ zur Verfügung zu stellen. Dabei dürfen die Attribute „Dichte“ und „Nähe“ nicht als Bedrohung verstanden werden. Vielmehr sind sie Voraussetzung für gesellschaftliches Engagement, für ein aktives Miteinander und lebendige Nachbarschaften. Die Attraktivität eines solchen Gemeinwesens entscheidet maßgeblich über die demographische Entwicklung einer Region. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang auch die erklärte Absicht des Bundes, für kommunale Altschulden eine Lösung zu finden. Ohne eine adäquate finanzielle Leistungsfähigkeit sind Kommunen nicht optimal handlungsfähig und können ihren öffentlichen Aufgaben nicht gerecht werden.

Entscheidend für attraktive Wohnorte ist letztlich aber auch die Aufrechterhaltung eines nachfrageorientierten, zeitgemäßen  Gebäudebestandes, im Alt- wie im Neubau. Hierfür steht die in den Regionen verwurzelte mittelständische Immobilienwirtschaft der Politik als Partner zur Verfügung. Um allen maßgeblichen Protagonisten der Bauwirtschaft nicht zuletzt auch als Arbeitgeber vor Ort die erforderliche Investitions- und Risikobereitschaft zu fördern, bedarf es sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau der Beschleunigung von Bauprozessen durch Deregulierung und Vereinfachung. Nur so kann der vielerorts dringend gebotene Stadtumbau und der Zustand der  entsprechenden Infrastruktur zügig realisiert bzw. verbessert werden.

Nach über einem Jahr Kommissionsarbeit lässt sich resümieren, dass der veröffentlichte Maßnahmenkatalog vage bleibt und entscheidende Fragen nicht beantwortet werden. So nährt der Grundsatz, dass die Maßnahmen des Bundes ausschließlich mit Mitteln des Finanzrahmens des jährlichen Haushalts bzw. der mittelfristigen Finanzplanung umgesetzt werden soll, Zweifel an deren schnellen, effektiven Umsetzung. Ungeklärt ist auch, welche Aufgaben die Ländern und Kommunen bereit sind, zu übernehmen. Die entsprechenden Gespräche mit dem Bund sollen erst ab September geführt werden. Wir werden weiter berichten.

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