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Geywitz gegen Verbotspläne aus Brüssel

Der Entwurf der Ökodesign-Durchführungsverordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sieht ab 2029 höhere Mindesteffizienzanforderungen für bestimmte Heizungsanlagen vor. Dies könnte das Aus für Heizungen bedeuten, die mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz stellt sich nun gegen die Pläne der EU.

Geywitz sagt am Wochenende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die deutsche Position zur geplanten Ökodesign-Durchführungsverordnung werde so sein, dass dies mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar sei. Geywitz stellte klar: „Wir werden die europäische Gesetzgebung so anwenden, dass sie zum deutschen Recht passt. Vorgaben zur Energieeffizienz, die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen, wird es mit uns nicht geben.“

Der Entwurf der Ökodesign-Durchführungsverordnung sieht vor, die Mindesteffizienz für Heizgeräte ab 2019 auf 115% anzuheben. Der Deutsche Verband Flüssiggas warnt, brennstoffbasierte Kessel könnten diese Anforderungen nicht erfüllen. Die Nutzung von flüssiger oder gasförmiger Biomasse sowie Wasserstoff zum Heizen sei dann nicht mehr möglich.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat diesen Plänen der EU nun eine deutliche Absage erteilt. Diese hätten zur Folge, dass die Erfüllungsoptionen für das von der Bundesregierung geplante 65%-Erneuerbare-Energien-Ziel im Gebäudeenergiegesetz ab 2029 letztlich eingeschränkt würden.

BFW-Position:

Zum Erreichen des 65%-Erneuerbare-Energien-Ziels braucht es alle verfügbaren Erfüllungsoptionen. Dazu zählen Biomasse, erneuerbare Gase, Wasserstoff und Hybridheizungen. Eine Durchführungsverordnung aus Brüssel, die dem Gebäudeenergiegesetz entgegenläuft, wäre ein Schildbürgerstreich. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat diesen Überlegungen richtigerweise sofort und unmissverständlich eine Absage erteilt. Einschränkungen bei der Technologieoffenheit wären völlig kontraproduktiv.

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