Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1497) zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts werden Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Der Bundestag wird am Donnerstag in erster Lesung über den Entwurf beraten.
Kernstück des Gesetzentwurfs seien Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Regelungen zum sogenannten Energy Sharing – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region – sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigen, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden.
Daneben sind Änderungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen sowie systematische Anpassungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise relevant sind.