Geldwäscheprävention für Bauträger- Haftungsrisiken vermeiden!

Die neue EU-Anti-Geldwäsche Verordnung sieht vor, auch Bauträger generell zur umfassenden Prävention vor Geldwäsche und Terror-Finanzierung zu verpflichten.

Die Verpflichtung soll laut endgültiger Kompromissfassung Bauträger dann verpflichten, „wenn und soweit sie den Kauf, den Verkauf und die Vermietung von Immobilien vermitteln“ (ST-6220-2024-REV-1_en S. 36). Die EU argumentiert damit, dass Immobilientransaktionen generell ein hohes Risiko auf Geldwäsche und Terror-Finanzierung aufweisen. Hierfür gibt es zahlreiche aktuelle Beispiele: Clan-Immobilien, undurchsichtige Immobiliengeschäfte des Ex-Zentralbankchefs Riad Salameh aus dem Libanon, eine europaweit agierende Kriminelle Bande, die durch Schein-Geschäfte und Renovierungen von Immobilien in Italien Millionen aus dem EU-Corona-Wiederaufbaufond gestohlen haben soll.

Die Ausweitung des Verpflichteten-Kreises kann für Bauträger weitreichende Folgen haben – jedoch auch zur Stabilität des Marktes beitragen, da EU-weite einheitliche Standards zum Schutz vor inkriminierten Geldern auch der Wettbewerbsverzerrung vorbeugen. Die Verpflichtungen umfassen nebst der Erstellung von Risikoanalysen und internen Sicherungsmaßnahmen auch Identifizierungspflichten, bei denen potenzielle Käufer:innen vermehrt unter die Lupe genommen werden müssen.

Zwar führt die Neu-Verpflichtung von Bauträgern zu einer Mehrbelastung, jedoch kann diese heute schon durch bestehende Lösungen auf dem Markt der Compliance-Anbieter aufgefangen werden. Bislang gelten laut Schätzungen des Bundestages Pflichten nach dem Geldwäschegesetz schon für rund 1.3 Millionen Verpflichtete.

Hinweis: Gewerbeämter kontrollieren bereits jetzt Makler und Bauträger verstärkt auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes. Die Kontrollen werden auch dann durchgeführt, wenn keine Bartransaktionen getätigt werden. BFW Info Digital gibt Ihnen am 28.05.2024, 11:00 Uhr wichtige Handlungsempfehlungen für Risikovorsorge und Vorbereitung der Kontrollen. Referenten sind die Compliance- Experten Frau Dr. Anna Bolz und Herr Sebastian Krolczik, Kerberos Compliance, Köln. Anmeldung hier

Fragen übersenden Sie gern im Vorfeld an franco.hoefling@bfw-bund.de.

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