GEG-Förderung: Registrierung für Fachunternehmen

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die zum 1. Januar 2024 gestartet ist, erfolgten auch Änderungen im Antragsprozess. Eine zentrale Neuerung betrifft Fachunternehmen, die durch die BEG-EM geförderte Heizungsprojekte begleiten.

Eine Antragstellung setzt – das ist neu – verpflichtend voraus, dass die begleitenden Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des BAFAeingeben. Hier entsteht mit der Reform eine neue Aufgabe für Fachunternehmen. Eine Eingabe der technischen Daten durch Antragstellende selbst ist nicht mehr möglich.

Durch diese Änderung sollen potentielle Fehlerquellen (z.B. irrtümliche technische Angaben zu Anlagen und Maßnahmen) im Antragsprozess ausgeschlossen und die Antragstellung – im Sinne aller Beteiligten – weiter beschleunigt werden. Die abschließende Antragstellung erfolgt wie zuvor durch die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst unter Angabe der BzA-ID (KfW) bzw. TPB-ID (BAFA), die das registrierte Fachunternehmen oder der oder die Energieeffizienz Expertinnen und -Experten zuvor generiert haben.

Ebenso wird mit dieser Umstellung die Fachunternehmererklärung abgelöst, die bislang bei BAFA-Anträgen zur Förderung von Heizungen analog auszufüllen war.

Das Infoblatt zur Registrierung finden Sie unten zum Download. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung zur Förderung für die Immobilienwirtschaft laut KfW „im Laufe des Jahres“ möglich sein wird.

Über die neue Förderung informieren wir am 13. Februar um 10:00 Uhr im Rahmen eines BFW Info Digital mit Manuela Mohr von der KfW.

Weitere Informationen:

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