GEG-Förderung für Privatpersonen gestartet

Der Start der Antrag­stellung für die Heizungs­förderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.

Förder­fähige Vorhaben der Heizungs­förderung können bereits jetzt von allen Antrag­steller­gruppen begonnen werden. Bei einem Vorhaben­beginn zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Detaillierte Informationen zu den Start­terminen und Förder­produkten finden Sie hier:

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich ab sofort im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen.

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antrags­berechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit)
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden

Voraussichtlich ab August 2024 sind antrags­berechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss bis zu 23.500 Euro
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst­genutzten Einfamilienhäusern
Weitere Informationen:

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