Justiziar/Leiter Recht
In der öffentlichen Debatte heißt es seit dem Koalitionsvertrag, das „Heizungsgesetz“ werde abgeschafft. Gemeint ist damit die GEG-Novelle 2024 und diese bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
Politisch hat der Koalitionsausschuss am 11. Dezember 2025 den Weg skizziert, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu überführen. Eckpunkte gibt es bis Ende Januar 2026 und der Kabinettsentwurf ist bis Ende Februar 2026 geplant. Inhalte sollen schlanker, technologieoffener und einfacher werden. Einzelheiten stehen aber noch aus. Ausgang offen.
Was heute gilt:
Wesentlicher Kern des „Heizungsgesetzes“ sind §§ 71 ff GEG: Neue Heizungen dürfen nur in Betrieb gehen, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen, mit sehr unterschiedlichen Erfüllungswegen und Übergangslogik. Die breite Wirksamkeit dieser Pflicht ist eng an die Fristen für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Großstädte (>100.000 EW) müssen bis 30. Juni 2026, alle übrigen Kommunen bis 30. Juni 2028 Wärmepläne vorlegen. Diese Pläne sind für Investitionsentscheidungen in Beständen und Quartieren wesentlich. Die Übergangsfristen verlängern sich aber derzeit nicht, wenn Kommunen keine kommunalen Wärmepläne innerhalb der o.g. Fristen vorlegen. Das hat auch der BFW stets kritisiert. Nun besteht immerhin die Chance, ordnungsrechtliche Verpflichtungen stärker als bisher mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden.
Europarechtlicher Rahmen: EPBD
Parallel läuft die Uhr in Brüssel. Die EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) ist seit 28. Mai 2024 in Kraft. Bis 29. Mai 2026 muss Deutschland die neuen Vorgaben in nationales Recht überführen. Kernpunkte: Null-Emissions-Gebäude (ZEB) im Neubau (ab 2028 für neue öffentliche Gebäude, ab 2030 für alle Neubauten), Mindeststandards für die schlechtesten Nichtwohngebäude, Renovierungsfahrpläne im Wohnsegment, stärkere Solar- und Mobilitätsvorgaben sowie Lebenszyklus-CO₂-Nachweise. Zudem gilt seit 1. Januar 2025 auf EU-Ebene ein Förderverbot für rein fossile Heizkessel in nationalen Programmen.
Fahrplan 2026
- Ende Januar 2026: Eckpunkte zum GMG. Erwartet wird eine politische Skizze, wie das GEG in ein Gebäudemodernisierungsgesetz überführt und mit der EPBD-Umsetzung verknüpft wird.
- Ende Februar 2026: Kabinettsentwurf zum GMG. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren.
- 29. Mai 2026: EPBD-Transformation / Deutschland muss die EU-Vorgaben in nationales Recht überführen.
- 30. Juni 2026: Ablauf der (ersten) Übergangsfrist zur Umsetzung des Heizungsgesetzes in Großstädten (= mit mehr als 100.000 Einwohnern).
Wie geht es weiter?
- Straffung statt Systembruch. Wir rechnen damit, dass das GMG Begriffe ordnet und Nachweise vereinfacht, ohne den Substanzkern von §§ 71 ff GEG aufzugeben.
- Stärkere Verzahnung mit der Wärmeplanung. Der Gesetzgeber wird ggf. eine klarere Verbindung zwischen Vorliegen der kommunalen Wärmeplänen und der Pflicht zum Heizungstausch formulieren.
- EPBD: EU-Vorgaben werden schrittweise im GMG geregelt. Eine eventuelle Verlängerung der europäischen Umsetzungsfristen wird politisch diskutiert. Ausgang offen.
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- Franco Höfling
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