Justiziar/Leiter Recht
Der Rückzug des Normentwurfs zum sogenannten „Gebäude-TÜV“ markiert einen wichtigen Erfolg der Immobilienwirtschaft. Die Branche hatte sich in einem intensiven Einspruchsverfahren gegen die Einführung einer neuen DIN-Norm ausgesprochen – und ihre Argumente überzeugten. Weitere Einzelheiten hier.
Doch die Diskussion ist damit nicht beendet: Am 11. November 2025 lud das DIN die Einsprechenden zu einem Workshop ein, um die nächsten Schritte zu erörtern. Das Ergebnis: Auch die Idee eines DIN-Leitfadens stößt auf deutliche Ablehnung des BFW und der anderen Vertreter aus der Immobilienwirtschaft.
Warum die Immobilienwirtschaft Nein sagt
Die Kernkritik bleibt unverändert:
- Keine Notwendigkeit für zusätzliche Normung – Die bestehenden Regelwerke zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten sind ausreichend. Eigentümer und Verwalter verfügen bereits über klare Vorgaben, um ihre Pflichten rechtssicher zu erfüllen.
- Gefahr der Normvorstufe – Auch ein DIN-Leitfaden ist kein unverbindliches Merkblatt. Er setzt die Einrichtung eines Arbeitsausschusses voraus, der regelmäßig tagt. Damit wird ein formaler und institutionalisierter Prozess angestoßen, der später in eine DIN-Norm münden kann. Aus Sicht der Branche ist dies weder erforderlich noch wünschenswert.
- Ressourcenverschwendung – Die Erstellung eines Leitfadens bindet Zeit und Kosten, ohne erkennbaren Mehrwert für die Praxis. Das eigentliche Ziel – eine praxisgerechte Checkliste für Verkehrssicherungspflichten – lässt sich auch ohne DIN-Strukturen realisieren.
Workshop-Ergebnis: Akzeptanz fehlt
Im Workshop wurde deutlich: Die am Workshop teilnehmende Immobilienwirtschaft lehnt einen DIN-Leitfaden ab. Damit fehlt die für einen Leitfaden notwendige Akzeptanz. Zwar behält sich das DIN vor, einen Arbeitsausschuss einzuberufen, da einige Einsprechende, die nicht anwesend waren, einen Leitfaden nicht ausgeschlossen haben. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass die Branche diesen Weg mitgeht, ist äußerst gering.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Diskussion zeigt, dass die Immobilienwirtschaft eine klare Linie verfolgt: Normungsaktivitäten dürfen nicht zu einer zusätzlichen Bürokratisierung führen. Für die Verkehrssicherungspflichten existieren bereits belastbare Standards. Statt neuer Normen oder Leitfäden braucht es praxisnahe Lösungen – etwa Checklisten, die ohne formale DIN-Prozesse erstellt werden können.
Fazit: Unter den gegebenen Voraussetzungen erscheint die Erstellung eines DIN-Leitfadens für Verkehrssicherungspflichten weder sinnvoll noch zielführend. Ob das DIN dennoch einen Arbeitsausschuss einberuft, bleibt abzuwarten. Die Immobilienwirtschaft hat ihre Position deutlich gemacht.
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- Franco Höfling
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