Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung befasst. Der Gesetzentwurf zur Novelle des GEG wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet. Er soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankern.
In den Debattenbeiträgen ging es neben anderen Fragen vor allem um das Förderkonzept, mit dem die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) derart weiterentwickelt werden soll, dass auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können.
Dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wurde dazu ein Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegt, der den Abgeordneten im Klimaschutz-Ausschuss im Verlauf der Sitzung ebenfalls zugänglich gemacht wurde. Darin heißt es: „Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.“
Wie der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel auf Nachfrage mitteilte, sind für dieses Jahr im Haushalt rund 13 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen insgesamt vorgesehen.