Die Agrarfläche in Deutschland hat von 1992 bis 2018 um 1,35 Millionen Hektar abgenommen. Das sind durchschnittlich 142 Hektar pro Tag. Im Vierjahresschnitt der Jahre 2015 bis 2018 liegt der Flächenverbrauch aktuell bei 56 Hektar pro Tag.
Diese Angaben gehen aus einer Antwort (19/25414) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23984) der Fraktion Die Linke hervor.
Der Verlust an Agrarflächen ergibt sich dabei aus einer dauerhaft anderen Nutzung dieser Flächen, vor allem als Siedlungs- und Verkehrsflächen, aber auch Aufforstungen, Photovoltaikfreiflächenanlagen und Gewässerflächen. In Einzelfällen handelt es sich paradoxerweise auch um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder Naturschutzflächen.
Das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgehaltene Ziel der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 liegt bei unter 30 Hektar pro Tag. Erreicht werden soll dies mit Hilfe des Raumordnungs-, Städtebau- und Naturschutzrecht, dem Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz sowie dem landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrecht der Bundesländer und der Bundesverkehrswegeplanung.
Eine Schutzbedürftigkeit von landwirtschaftlichen Flächen ergebe sich daraus, dass Agrarflächen weltweit abnehmen. Jährlich gingen 10 Millionen ha Ackerfläche verloren. Um die Welternährung sicherzustellen, sind nationale und internationale Anstrengungen erforderlich, die fortlaufenden Verluste produktiver Flächen zu verringern.
Darüber hinaus sind Agrarflächen die Grundlage der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland, des Einkommens der Beschäftigten in der Landwirtschaft und haben eine entscheidende Funktion im Ökosystem. Daher bewerte die Bundesregierung landwirtschaftliche Flächen als besonders schutzbedürftig.
Da der Flächenbedarf anderer Nutzung nicht unbegrenzt aus Agrarflächen gedeckt werden kann, unterstützt die Bundesregierung das Nachhaltigkeitsziel der Europäischen Union, bis zum Jahr 2050 beim Flächenverbrauch zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen.
Die Gesetzgebungskompetenz für das landwirtschaftliche Bodenrecht liegt seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Ländern, daher kann der Bund keine bundeseinheitliche Novellierung der bodenmarktrechtlichen Vorgaben mehr vornehmen.