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„Fit for 55“: Rat einigt sich auf strengere Vorschriften für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der Europäische Rat hat am 25. Oktober 2022 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erzielt. Die Hauptziele der Überarbeitung bestehen darin, dass alle neuen Gebäude spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein sollten und dass bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden sollten.

In Bezug auf neue Gebäude kam der Rat überein, dass

  • ab 2028 neue Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, Nullemissionsgebäude sein würden,
  • ab 2030 alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein würden.

Für einige Gebäude sind Ausnahmen möglich, darunter historische Gebäude, Gebäude für Gottesdienste, und Gebäude, die für Verteidigungszwecke genutzt werden.

Für bestehende Gebäude haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz einzuführen, die der maximalen Menge an Primärenergie entsprechen, die Gebäude jährlich pro Quadratmeter verbrauchen können. Dies soll Renovierungen anstoßen und dazu führen, dass es mit der Zeit keine Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz mehr gibt und der nationale Gebäudebestand kontinuierlich verbessert wird.

Für bestehende Nichtwohngebäude sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, auf der Grundlage des Primärenergieverbrauchs maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festzulegen. Mit dem ersten Schwellenwert würde eine Linie unterhalb des Primärenergieverbrauchs von 15 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz in einem Mitgliedstaat gezogen. Der zweite Schwellenwert würde unter 25 Prozent liegen.

Die Mitgliedstaaten verständigten sich darauf, alle Nichtwohngebäude bis 2030 unter dem Schwellenwert von 15 Prozent und bis 2034 unter dem Schwellenwert von 25 Prozent zu bringen.

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