Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau bestätigt

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 30.01.2025 die geplanten Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung freigegeben. Das stärkt die Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Bauwirtschaft beim sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung

Hintergrund: Der Bund investiert seit 2022 wieder stärker in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Allein bis 2028 sind Ausgaben des Bundes in Höhe von 21,65 Milliarden Euro geplant, damit mehr preisgünstiger Wohnraum entstehen kann. Die Länder kofinanzieren die Förderung mit weiteren Mitteln.


Die Städtebauförderung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zur Stadtentwicklung. An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit (Quelle BMWSB).

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