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Familienunternehmen leiden unter Steuerlast

Auch wenn die Diskussion über Steuersenkungen angesichts von historischen Steuerausfällen bei der öffentlichen Hand widersinning erscheinen mag, setzen die Familienunternehmen in Deutschland das Thema auf die politische Agenda. Ihre Forderung untermauert eine Studie des Ifo-Instituts, die die kritisierte Benachteiligung gegenüber Großkonzernen belegt.

Für Familienunternehmen sei Deutschland ein Hochsteuerland, indem Personengesellschaften im Vergleich zu börsennotierten Konzernen überproportional belastet werden so die Studie „Der Beitrag der Familienunternehmen zum Steueraufkommen in Deutschland„. Die Steuerbelastung der 500 größten deutschen Familienunternehmen liege im Durchschnitt bereits auf Unternehmensebene bei ca. 28 Prozent. Sofern man zusätzlich die Steuern auf Gesellschafterebene (Einkommensteuer der Gesellschafter und Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften) berücksichigt, errechne sich eine durchschnittliche Belastung von fast 38 Prozent. Demgegenüber ergebe sich bei Dax-Konzernen, die keine Familienunternehmen sind, lediglich eine Belastung von rund 26 Prozent.

Bei ihren Ergebnissen berücksichtigt die Studie die Unternehmenssteuern im Rahmen von Gewerbe-, Körperschaft-, Kapitalertrag- und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Demnach zahlten Familienunternehmen zwischen 2010 und 2018 etwa 67 Milliarden Euro pro Jahr Unternehmenssteuern, was rund 48 Prozent des Gesamtaufkommens an Unternehmenssteuern ausmacht. Knapp ein Fünftel – rund 12 Milliarden Euro – entfielen dabei auf die 500 größten Familienunternehmen.

Einem Länderindex für die Attraktivität für Familienunternehmen zufolge liegt Deutschland in der Kategorie Steuern von 21 Industriestaaten damit auf dem vorletzten Platz.

Darüber hinaus auf zeigt die Studie den Raum für Steuersenkungen auf. Das Aufkommen aus den Unternehmenssteuern ist von fast 91 Milliarden Euro 2009 auf rund 170 Milliarden 2017 gestiegen, womit ein deutlicher Standortnachteil gegenüber anderen Ländern messbar ist, zumal die letzte steuerrechtliche Anpassung 2008 vorgenommen wurde. Die Bewältigung der Corona-Pandemie sei nur durch Wirtschaftswachstum zu leisten, wofür steuerliche Entlastungen essentielle Impulse setzten, so die Studie weiter.

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