Der EZB-Rat hat heute beschlossen, den Zinssatz für die Einlagefazilität – den Zinssatz, mit dem er den geldpolitischen Kurs steuert – um 25 Basispunkte zu senken. Auf der Grundlage der vom EZB-Rat durchgeführten aktualisierten Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission, ist es nun angemessen, einen weiteren Schritt bei der Reduzierung des Grades der geldpolitischen Straffung zu gehen.
Die jüngsten Inflationsdaten sind weitgehend wie erwartet ausgefallen und die neuesten Projektionen von Fachleuten der EZB bestätigen die bisherigen Inflationsaussichten. Wie in den Juni-Projektionen erwarten die Fachleute eine Gesamtinflation von durchschnittlich 2,5 % für 2024, 2,2 % für 2025 und 1,9 % für 2026. Es wird erwartet, dass die Inflation im letzten Teil des laufenden Jahres wieder ansteigen wird. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass vorangegangene starke Rückgänge der Energiepreise aus den Jahresraten herausfallen werden. Die Inflation dürfte dann im Laufe der zweiten Hälfte des nächsten Jahres in Richtung unseres Zielwerts zurückgehen. Die Projektionen für die Kerninflation wurden für die Jahre 2024 und 2025 geringfügig nach oben korrigiert, da die Teuerung bei den Dienstleistungen höher ausfiel als erwartet. Zugleich erwarten die Fachleute weiterhin einen raschen Rückgang der Kerninflation von 2,9 % in diesem Jahr auf 2,3 % im Jahr 2025 und 2,0 % im Jahr 2026.
Die Binneninflation ist weiterhin hoch, da die Löhne nach wie vor in einem erhöhten Tempo ansteigen. Jedoch lässt der Arbeitskostendruck nach, und die Gewinne federn die Auswirkungen der höheren Löhne auf die Inflation teilweise ab. Die Finanzierungsbedingungen bleiben restriktiv und die Konjunktur ist nach wie vor gedämpft, worin sich der schwache private Konsum und die schwache Investitionstätigkeit widerspiegeln. Die Fachleute erwarten den Projektionen zufolge ein Wirtschaftswachstum von 0,8 % für 2024, von 1,3 % für 2025 und von 1,5 % für 2026. Dies entspricht einer leichten Abwärtskorrektur gegenüber den Juni-Projektionen, die in erster Linie auf einen schwächeren Beitrag der Binnennachfrage in den nächsten Quartalen zurückzuführen ist.
Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 % zu sorgen. Er wird die Leitzinsen so lange wie erforderlich ausreichend restriktiv halten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus durch den EZB-Rat wird auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. Seine Zinsbeschlüsse werden vor allem auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.
Wie am 13. März 2024 bekannt gegeben, werden am 18. September einige Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen in Kraft treten. Insbesondere wird der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und dem Zinssatz für die Einlagefazilität auf 15 Basispunkte festgelegt. Der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bleibt unverändert bei 25 Basispunkten.
EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, den Zinssatz für die Einlagefazilität um 25 Basispunkte zu senken. Mit dem Zinssatz für die Einlagefazilität steuert der EZB-Rat seinen geldpolitischen Kurs. Wie am 13. März 2024 nach der Überarbeitung des geldpolitischen Handlungsrahmens bekanntgegeben, wird zudem der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und dem Zinssatz für die Einlagefazilität auf 15 Basispunkte festgelegt. Der Abstand zwischen dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bleibt unverändert bei 25 Basispunkten. Dementsprechend wird der Zinssatz für die Einlagefazilität auf 3,50 % gesenkt. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden auf 3,65 % bzw. 3,90 % gesenkt. Die Änderungen treten am 18. September 2024 in Kraft.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.
Das Eurosystem legt die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit nicht vollumfänglich wieder an. Dadurch reduziert sich das PEPP-Portfolio im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. €. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen.
Er wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im PEPP-Portfolio weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.
Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte und ihre laufende Rückzahlung zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.