Recht Allgemein Europafahnen (istock.com/PeskyMonkey)

Europäische Offenlegungsverordnung in Kraft

Seit dem 10. März greift die sogenannte europäische Offenlegungsverordnung, wodurch der Immobilienbranche ein tiefgreifender Wandel bevorsteht. Demnach müssen Finanzunternehmen bei ihren Finanzprodukten – wie auch Immobilienfonds – angeben, wie nachhaltig ihre Angebote sind.

Die Verordnung schreibt mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsaktivitäten und -risiken für Umwelt und Klimaschutz bei Produkten und Anbietern vor. Sie markiert wohl aber nur den Beginn eines noch längeren Regulierungsprozesses.

Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen ab sofort auf ihrer Homepage, in den wesentlichen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekten sowie sämtlichen Berichten Angaben zur ökologischen (Environmental) und sozialen (Social) Nachhaltigkeit ihrer Produkte sowie der Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG – machen. Allerdings wird zum Jahresanfang 2022 wahrscheinlich noch einmal eine Überarbeitung solcher Informationen erforderlich werden. Wie genau nämlich über ESG berichtet werden muss, hat die EU noch nicht festgelegt.

Branchenexperten fürchten, viele Marktteilnehmer unterschätzen noch die Auswirkungen der Verordnung.

Finanzmarktteilnehmer müssen künftig die Klima- bzw. Umweltrisiken in ihren Investitionsentscheidungen transparent machen. Auf Produktebene gilt diese Offenlegungsverpflichtung ebenfalls, wenn diese mit Nachhaltigkeitskriterien beworben werden. Damit ist ein tiefgreifender Paradigmenwechsel angestoßen, der aus dem Finanzmarkt auf nahezu alle Akteure der Immobilienwirtschaft ausstrahlen wird“,

erklärt beispielsweise Dr. Gunnar Gombert, JLL Head of Sales & Business Development Germany.

Sowohl Investoren als auch Mieter könnten künftig die Dokumentation von Nachhaltigkeitsaspekten verlangen, bevor sie eine Ankaufsentscheidung treffen oder einen Mietvertrag unterschreiben.

Details noch unklar

Viele Aspekte sind noch ungeklärt. Denn dazu was genau ein „nachhaltiges“ Immobilieninvestment ausmacht, liegen noch keine finalen Festlegungen vor; ebenso wenig ein Datum, wann damit zu rechnen ist. „Es ist zum jetzigen Zeitpunkt also noch unklar, wie genau über ESG berichtet werden muss“, weiß Alexander Eggert, Geschäftsführer des Fondsmanagers Warburg-HIH Invest.

Auch Entwickler müssen umdenken

Betroffen von den neuen Transparenzvorgaben sind nicht nur Fondsmanager, sondern auch z.B. die Vertriebsabteilungen in den Banken, die das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch thematisieren müssen. Aber auch Projektentwickler müssen sich darauf einstellen, dass ihre Investorenkunden Produkte bevorzugen, die den ESG-Regularien entsprechen, betont Gombert. „Entwickler, die diesen Kriterien nicht genügen, haben also künftig bei der Suche nach einem Finanzierer deutliche Nachteile bis hin zu Ausschlusskriterien zu erwarten.“

Zu fordern ist, dass die gut gedachte Regelung auch gut gemacht wird und nicht zu einem nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand mutiert. Hiervon wären mittelständische Unternehmen einmal mehr härter betroffen als solche mit großen Verwaltungsstrukturen. Wir werden weiter hier berichten.

Weiterführende Informationen der BaFin finden Sie unten im Downloadbereich.

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