Ein Parkhaus als Garten/Photo by 贝莉儿 DANIST on Unsplash

EU-Taxonomie: Start für „grüne“ Immobilien

Zum 1. Januar 2022 wird der erste Teil der Europäischen Taxonomie-Verordnung in Kraft treten. Es sind dies die Anforderungen an die ersten zwei Umweltziele der Verordnung – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Damit hat der europäische Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das Nachhaltigkeit messbar machen soll. Das Regelwerk hat erhebliche Auswirkungen auf alle Immobilien-Investitionen. Das Ziel des europäischen Gesetzgebers: Es soll mehr privates Kapital in nachhaltige Anlagen fließen.

Welche Inhalte hat die Taxonomie in Bezug auf Immobilien? Eine technische Expertengruppe hat Vorgaben für vier Bereiche erarbeitet: Neubau, Ankauf, Sanierung sowie weitere Dienstleistungen. Für alle Bereiche wurden jeweils Nachhaltigkeitskriterien festgelegt.

Es handelt sich bei dem zum Jahresbeginn geltenden Regelwerk nur um den ersten Teil der Taxonomie, das sich auf zwei von insgesamt sechs Nachhaltigkeitszielen bezieht. Diese Ziele sind Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Für vier weitere Nachhaltigkeitsziele befinden sich derzeit die weiteren technischen Kriterien zur Taxonomie in Vorbereitung. Diese sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die vier Ziele sind Schutz von Wasser und Meeren (1), Übergang zur Kreislaufwirtschaft (2), Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (3) sowie den Schutz der Ökosysteme (4).

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