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EU-Parlament beschließt Position zu Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die EU-Gebäuderichtlinie, energy performance of buildings directive (kurz EPBD), wird novelliert. Das EU-Parlament hat am 14. März in Straßburg in erster Lesung seine Position beschlossen. Nun beginnen die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Rat. Rat und Parlament müssen der Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.

Mit einer Mehrheit von 343 Ja-Stimmen, 266 Nein-Stimmen und 78 Enthaltungen hat das EU-Parlament am 14. März die Novelle der EPBD beschlossen und das sogenannte Trilog-Verfahren eingeleitet. Wie die Verordnung final aussehen wird, ist noch unklar. Denn zum einen muss das Parlament sich mit sich mit dem Rat einigen, zum anderen muss die novellierte Verordnung von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Jedoch ist mit dem Beschluss im Parlament eine wichtige Hürde genommen worden. Vorausgegangen war dem Beschluss ein zähes Ringen in Brüssel.

Es wird angestrebt im ersten Halbjahr 2023 mit den Trilogverhandlungen zu beginnen. Ein Termin für den Abschluss der Verhandlungen gibt es noch nicht. Die schwedische Ratspräsidentschaft hat in ihrem Arbeitsprogramm den EPBD-Trilog nicht priorisiert.

Die Positionen im Detail:

Position der EU-Kommission

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der EPBD vom 15.12.2021 sieht u.a. die Blickrichtung („view“) vor, dass der Gebäudebestand in der EU bis zum Jahre 2050 klimaneutral sein soll. Ferner ist ein Zero-emission building (ZEB) Standard für neue Gebäude ab 2027 (öffentl. Gebäude) bzw. 2030 (alle anderen Gebäude) vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude mit einer sehr guten Energieeffizienz, das ausschließlich mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Die Energieeffizienz wird als Gesamtprimärenergiebedarf definiert. Das ZEB darf nur noch mit erneuerbaren Energien versorgt werden, der CO2 Ausstoß vor Ort aus fossilen Quellen ist verboten.

Bis zu 2027 bzw. 2030 sollen alle neuen Gebäude weiterhin dem Standard des nearly zero-energy building (NZEB) entsprechen. Darüber hinaus enthält der Vorschlag mit den MEPS (Minimum energy performance standards) Renovierungsanforderungen für den Gebäudebestand. Renovierung der worst performing buildings, die über die Effizienzklasse G definiert werden und 15% der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Gebäudebestand ausmachen sollen, erfolgt in zeitlichen (2027/2030/2033) und qualitativen Stufen (Verbesserung auf Effizienzklasse E und F). Die Fortführung der Sanierungspflichten legt jeder Mitgliedstaat in seinem National building renovation plan fest.

Position des Europäischen Rates

Die Allgemeine Ausrichtung des Rates vom 25.10.2022 sieht im Gegensatz zum Kommissionsentwurf Einschränkungen bei Energieausweisen (EPC), Zero-emission building (ZEB) und bei den Minimum energy performance standards (MEPS) vor. Bei Nichtwohngebäuden wird ein Schwellenwert-Ansatz (threshold-approach) vorgeschlagen: Der 1. Schwellenwert stellt die 15% der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz dar. Der 2. Schwellenwert umfasst die 25% der schlechtesten Gebäude.

Bis 2030 müssen alle Nichtwohngebäude unter der Schwelle von 15% und bis 2034 unter der Schwelle von 25% liegen. Für Wohngebäude legen die Mitgliedstaaten einen Pfad bis 2050 fest. Zwei Kontrollpunkte sind auf diesem Pfad vorgesehen: Bis 2033 muss der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands mindestens Klasse D entsprechen. Bis 2040 muss der Wohngebäudebestand einem national bestimmten Wert entsprechen, der sich aus der schrittweisen Verringerung des Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 in einen Nullemissionsgebäudebestand ergibt.

Position des Europäischen Parlaments

Die Berichterstatter im Europäischen Parlament haben am 09.02.2023 einen Kompromissvorschlag zur Position des Europäischen Parlaments ausgehandelt. Dieser ist am 13.03.2023 im Parlament beschlossen worden und wird Grundlage für die Trilogverhandlungen sein.

Der Kompromissvorschlag sieht u.a. vor, dass Mitgliedstaaten nationale phase-out Pläne für die Nutzung fossiler Brennstoffe mit einem Blick auf einen phase-out bis 2035 (bei Begründung bis 2040) erstellen sollen. Neubauten von Behörden müssen ab 2026 den Zero-emissions buildings (ZEB) Standard aufweisen, für die restlichen Neubauten gilt dies ab 2028.

Die MEPS für den Gebäudebestand sehen eine Ambitionserhöhung um jeweils eine Effizienzklasse im Vergleich zum Vorschlag der Kommission vor (auf E und D statt bisher auf F und E). Ausnahmen (höchstens 22% des zu renovierenden Gebäudebestands und nicht nach 01.01.2037) sind für Sozialwohnungen möglich sowie bei anderen Wohngebäuden aus Gründen der wirtschaftlichen und technischen Unzumutbarkeit sowie der mangelnden Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften.

Mitgliedstaaten haben darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung von Heizungssystemen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, in Gebäuden die einer Renovierung („major renovation, deep renovation or renovation of the heating system“) unterzogen werden, ab dem Inkrafttreten der Richtlinie nicht mehr zulässig ist. Hierbei sieht der Vorschlag vor, dass Hybridheizsysteme und Heizkessel, die für den Betrieb mit erneuerbaren Brennstoffen zertifiziert sind, nicht als Systeme gelten, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Position der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission. In den Ratsarbeitsgruppen und im Energierat am 25.10.2022 hat sich die Bundesregierung für hohe Vorgaben bei Neubauten und im Gebäudebestand eingesetzt, wobei Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden soll, Ausnahmen in sozialen Härtefällen sowie Quartiersregelungen vorzusehen. Die Bundesregierung wird sich für möglichst hohe Ziele und anspruchsvolle Maßnahmen einsetzen.

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