Markt Bautätigkeit Zimmermann Holz (Copyright: istock.com/stevecoleimages)

EU-Kommission: Handlungsdruck beim Bauproduktenrecht

Die EU-Kommission hat einen Bericht zu den laufenden Konsultationen zum Bauproduktenrecht veröffentlicht, der zu bemerkenswerten Ergebnissen kommt. Das Papier geht detailliert auf den aktuellen Handlungsdruck bei der Weiterentwicklung des Europäischen Bauproduktenrechtes ein. Danach ist es angesichts der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen wichtig, für das Bauwesen keine unnötigen, ungerechtfertigten bürokratischen Hürden zu schaffen.

Die Krise ist im Bauwesen deutlich spürbar, es kommt zu Versorgungsengpässen bei Baumaterialien. Quarantäneauflagen sorgen dafür, dass Arbeitskräfte fehlen. Wirtschaftsakteure, Kommunen und Privathaushalte scheuen neue Investitionen. Die Interessenträger brauchen flexible, klare und einfach umzusetzende Lösungen, um auf die wirtschaftliche Erholung hinarbeiten zu können. Im Fall einer Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) sollte den Bedürfnissen der Industrie und den Besonderheiten des Bauwesens, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Rechnung getragen werden.

Die Überarbeitung der bestehenden Normen mit Bezug zur BauPVO muss Rechtssicherheit bieten. Dies ist besonders während eines etwaigen Übergangszeitraums wichtig, in dem neue Normen entwickelt werden. In diesem Zusammenhang sind Regelungslücken zu vermeiden, Transparenz- und Qualitätsanforderungen zu erfüllen und alle interessierten Parteien, einschließlich Behörden und KMU, einzubeziehen.

BFW: BauPVO schafft Risiken für die Baupraxis

Die direkt in nationales Recht wirkende Bauproduktenverordnung nimmt für sich in Anspruch, für „europäisch harmonisierte Bauprodukte“ europaweit einheitliche Bauproduktqualitäten zu gewährleisten. Dies hat jedoch mit den Realitäten nichts zu tun und schafft erhebliche Risiken für die Baupraxis, weil es beim europäischen Bauproduktenrecht lediglich um den freien Warenverkehr in Europa geht. CE-Kennzeichen für europäisch harmonisierte Bauprodukte treffen daher keine Aussagen zur Qualität der Bauprodukte. Die sich hieraus ergebenden Widersprüche an der Schnittstelle zwischen der Gewährleistung des freien europäischen Warenverkehrs und bauvertraglichen Haftungsrisiken machen eine praxiskonforme Anpassung der EU-Vorschriften für Bauprodukte zwingend erforderlich.

Den Handlungsdruck hat die EU-Kommission erkannt. Immerhin, ein erster Teilerfolg. Daher ist es auch folgerichtig, dass die EU-Kommission derzeit Konsultationen zur EU-Bauproduktenverordnung durchführt, an denen sich auch der BFW beteiligt. Ziel ist eine gemeinsame Bewertung und Folgenabschätzung in Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung der gesetzlichen Vorschriften. Die Ergebnisse werden in einen Vorschlag zur Änderung der Bauproduktenverordnung einfließen, sofern auch die Bewertung der EU ergibt, dass eine Änderung der EU-Vorschriften für Bauprodukte notwendig ist.

Einige Prämissen und Kritikpunkte der BFW-Stellungnahme

  • Die Auswahl der Bauprodukte muss nach den nationalen Rechtsvorschriften im Bauwesen so erfolgen, dass die rechtlichen und technischen Anforderungen an das Bauwerk erfüllt werden. Ziel ist die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit und Sicherstellung von Mängelfreiheit. Demgegenüber geht es beim europäischen Bauproduktenrecht lediglich um den freien Warenverkehr in Europa. CE-Kennzeichen für europäisch harmonisierte Bauprodukte treffen daher keine Aussagen zur Qualität der Bauprodukte. Für Verbraucher ist diese Schnittstelle zwischen europäischen und nationalen Recht nur schwer erkennbar. Hierdurch entsteht vielfach der nicht zutreffende Eindruck, dass CE-Kennzeichen Aussagen zur Produktqualität treffen.
  • Europaweit unterschiedliche Produktqualitäten. Grund ist u.a. die fehlende europäische Harmonisierung der Prüf- und Bemessungsnormen. Es muss daher im Rahmen der Konsultationen geprüft werden, ob und inwieweit es möglich ist, nationale und europäische Prüf- und Bemessungsnormen zu harmonisieren.
  • Die Bauwerkssicherheit kann durch Europarecht nicht lückenlos gewährleistet werden. Grund ist die fehlende europäische Harmonisierung der nationalen Schutzniveaus. Es muss daher geprüft werden, ob und inwieweit es möglich ist, nationale Schutzniveaus europäisch zu harmonisieren.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie hier im BFW-Newsroom auf dem Laufenden.

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