EU-Kommission hält an Gebäuderichtlinie fest

Die Europäische Kommission hat ihren Kurs bei der EU-Gebäuderichtlinie bestätigt. In der vergangenen Woche legte sie umfangreiche Guidelines zur Umsetzung sowie ein neues Klimazwischenziel für das Jahr 2040 vor. Die im April 2024 novellierte EU-Gebäuderichtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten bis 2026 in nationales Recht überführt werden. In Deutschland bedeutet dies eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Am 30. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission umfangreiche Guidelines, auf die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zurückgreifen können. Diese umfassen insgesamt zwölf Anhänge. Verbindlich sind diese Guidelines jedoch nicht – einzig der Text der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist rechtsverbindlich. Einen Überblick über die Vorgaben finden Sie hier.

Darüber hinaus hat die Kommission ein neues Klimazwischenziel vorgeschlagen: Bis 2040 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 90 Prozent reduziert werden. Für 2030 gilt weiterhin das Ziel einer Reduktion um 55 Prozent. Im Jahr 2050 soll die EU klimaneutral sein; Deutschland strebt dies bereits für das Jahr 2045 an.

Mit diesen Festlegungen bestätigt die Europäische Kommission ihre bisherige Strategie und setzt weiterhin auf einen stark dirigistischen Ansatz, der ambitionierte Zielvorgaben mit detaillierten regulatorischen Vorgaben kombiniert. Intern ist dieser Kurs nicht unumstritten. Innerhalb der Kommission soll ein Richtungsstreit darüber entbrannt sein, ob der dirigistische Ansatz zugunsten einer stärkeren Ausrichtung auf Wettbewerbsfähigkeit und Zielvorgaben aufgegeben werden soll. Ein solcher Kurswechsel ist bislang jedoch nicht erkennbar.

Zeitlicher Ablauf:

12.04.2024         

Beschluss der neuen EU-Gebäuderichtlinie.

01.01.2025       

Verbot der Subventionen von fossil betriebenen Heizkesseln.

Ab 2027             

Installation von PV und Solarthermie auf öffentlichen Gebäuden und NWG.

01.01.2028       

Nullemissionsgebäude Neubaustandard für öffentliche Gebäude.

01.01.2030       

Nullemissionsgebäude Neubaustandard für alle Gebäude.

2030                    

16% der NWG mit der geringsten Energieeffizienz müssen saniert werden.

2030                    

Durchschnittl. Primärenergieverbrauch von WG muss um 16% gesenkt werden.

2033                    

26% der NWG mit der geringsten Energieeffizienz müssen saniert werden.

2035                    

Durchschnittl. Primärenergieverbrauch von WG muss um 20-22% gesenkt werden.

2040                    

Verbot von fossil betriebenen Heizkesseln.

2045                    

Deutschland muss Klimaneutral sein.

2050                    

Europäische Union muss klimaneutral sein.

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