Justiziar/Leiter Recht
Mit einer Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen die europäischen Klimaschutzziele im Gebäudebereich vorangebracht werden. Es geht um energetische Bestandssanierung und die Dekarbonisierung von Gebäuden bis 2050. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen lehnt jedoch weitere ordnungsrechtliche Anforderungen ab. Diesen Standpunkt hat der Verband am 22. Juni in einer Stellungnahme an die EU-Kommission deutlich gemacht.
Zielführend sind für mittelständische Immobilienunternehmen statt ordnungsrechtlicher Anforderungen vielmehr die Stärkung des Förderrechts sowie der Erhalt von Freiwilligkeit, Innovationskraft und Technologieoffenheit des freien Marktes. Gegenstand der Konsultationen sind unter anderem die schrittweise Einführung verbindlicher Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aller Art (öffentliche und private), eine Überarbeitung des Rahmens für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, die Einführung von Gebäuderenovierungspässen und die Einführung eines Standards für „umfassende Renovierungen“ im Zusammenhang mit Finanzierungen und Zielvorgaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden.
Die Anforderungen an neue Gebäude und Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität sollen ebenfalls im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen des europäischen Grünen Deals und dem Klimazielplan für 2030 aktualisiert werden.
Eine umfassende Stellungnahme haben wir neben einem Fragebogen an die EU-Kommission versandt. Das Dokument steht unten zum Download bereit.
- RA Franco Höfling
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- 210622_BFW_Stellungnahme_EPBD