Erhöhung der linearen AfA zum 1. Juli 2023

Die Erhöhung der linearen AfA für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3 % kommt zum 1. Juli 2023, wie die IZ berichtet. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte bei den Haushaltsberatungen im Bundestag, auf diesen Termin habe sie sich mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verständigt.

Bereits Ende Juli hatten wir im BFW Newsroom über einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2022 berichtet, der die Regelung später, zum Jahresende 2023, in Kraft gesetzt hätte. Die Erhöhung des linearen AfA für die Abschreibung zu einem früheren Zeitpunkt ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Anhebung der linearen Gebäude-AfA hatte der BFW seit Jahren gefordert. Da der Anteil der Technik an Gebäuden deutlich gestiegen ist, hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer verkürzt. Die Anhebung des Abschreibungssatzes ist daher ein richtiger und überfälliger Schritt.

Dieser sollte jedoch für alle Gebäude vollzogen werden, also auch für Gewerbeimmobilien. Bei ihnen hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer ebenfalls gesenkt.

Der BFW begrüßt die neue Regelung sehr, fordert jedoch, diese auch für Nicht-Wohngebäude sowie für den Bestand von Wohnungen und Gewerbe anzuwenden.

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