Entlastungspaket beschlossen

Das dritte Entlastungspaket ist von der Bundesregierung beschlossen. Es umfasst viele für die Wohnungs- und Immobilienunternehmen relevante Bereiche, so die Umsatzsteuersenkung auf Gas, die Entlastung beim CO2-Preis und die Ausweitung der Wohngeld-Berechtigten inklusive eines einmaligen Heizkostenzuschusses sowie einer dauerhaften Heizkostenkomponente.

Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Während die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas sicherlich eine praktische Entlastung für Vermieter und Mieter gleichermaßen schafft, wurde bei der verschobenen Erhöhung der CO2-Abgabe, eine Chance vertan.

Der BFW hatte gefordert, den CO2-Preis für Wärme im Gebäudebereich vollständig auszusetzen:

„Wir müssen Energie sparen. Das steht außer Frage. Dabei kann auch die Bepreisung von CO2 ein effektives Steuerungsinstrument sein, um sparsames Verhalten bei Verbraucherinnen und Verbrauchen anzuregen. Aber in Zeiten, in denen sich der Marktpreis von Gas vervielfacht hat, machen die wenigen Cent CO2-Abgabe Energie nur noch teurer, ohne eine Lenkungswirkung zu erzielen“, hatte BFW-Präsident Dirk Salewski bereits letzte Woche erklärt.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.