Nur jedes zwanzigste Unternehmen mit Warenverkehren zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten war im Jahr 2025 meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik
Zahl der meldepflichtigen Unternehmen im Vergleich zu 2021 um 40 % verringert
Umfrage der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigt: Deutschland bei Entlastung der Unternehmen im europäischen Vergleich unter den Top 3
WIESBADEN – Seit dem vergangenen Jahr müssen in Deutschland deutlich weniger Unternehmen als zuvor Meldungen zur Außenhandelsstatistik abgeben, wenn sie Waren innerhalb der Europäischen Union (EU) handeln: Mit dem novellierten Außenhandelsstatistikgesetz wurden 2025 die jährlichen Meldeschwellen, ab denen Unternehmen Angaben zur Statistik machen müssen, bei Exporten im EU-Binnenmarkt von 500 000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt und bei Importen von 800 000 Euro auf 3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Dadurch waren im Jahr 2025 in Deutschland 40 % oder 29 400 Unternehmen weniger zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig als noch 2021. Eine Umfrage der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass Deutschland damit nach Estland (-57 %) und Bulgarien (-52 %) die EU-weit dritthöchste Bürokratieentlastung im Intrahandel erreicht hat. Der Intrahandel – also der Warenhandel mit anderen EU-Staaten – machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus. Die Daten zur Intrahandelsstatistik erhebt das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich direkt von den Unternehmen. Der Außenhandel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Extrahandel) wird dagegen fast vollständig über die Zollverwaltung nach den zollrechtlichen Bestimmungen erhoben. Hier kann das Statistische Bundesamt keine Meldebefreiungen festlegen.
Beim Abbau von statistischen Meldepflichten muss immer die Entlastung der Unternehmen von Bürokratie gegen die erforderliche Qualität der Ergebnisse abgewogen werden: Einerseits sollen möglichst viele Unternehmen von den Berichtspflichten entlastet werden, andererseits sollen qualitativ hochwertige Aussagen über die konjunkturelle und strukturelle Entwicklung des Außenhandels Deutschlands möglich bleiben. Daher werden Meldeschwellen festgelegt, die sowohl den Entlastungsmöglichkeiten als auch dem Qualitätsaspekt Rechnung tragen.
Nur 5,4 % der Unternehmen mit Warenverkehren zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten waren im Jahr 2025 meldepflichtig
Im Zeitraum von 2021 bis 2025 waren jährlich durchschnittlich 5,7 Millionen Unternehmen in der EU im innergemeinschaftlichen Warenhandel aktiv. Davon waren im Schnitt jedes Jahr rund 430 000 Unternehmen meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik. Der Anteil der meldepflichtigen Unternehmen an allen Außenhandel betreibenden Unternehmen sank zwischen 2021 und 2025 EU-weit von 8,3 % auf 6,8 %. In Deutschland nahm der Anteil der meldepflichtigen Unternehmen im selben Zeitraum von 8,3 % auf 5,4 % der außenhandelsaktiven Unternehmen ab. Damit waren nur etwa 43 800 von 803 900 Unternehmen oder jedes zwanzigste außenhandelsaktive Unternehmen zu Angaben gegenüber der Statistik verpflichtet.
Import: Zahl der meldepflichtigen Unternehmen seit 2021 mehr als halbiert
Importseitig hat sich der Zahl der meldepflichtigen Unternehmen in Deutschland 2025 gegenüber 2021 mehr als halbiert (-57 %). In der Rangfolge der EU-weit höchsten Entlastungen belegt Deutschland damit hinter Estland den zweiten Platz. 2025 mussten durch die Anhebung der Meldeschwelle nur noch 2,7 % der Unternehmen in Deutschland, die Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten importierten, Meldungen zur Intrahandelsstatistik abgeben. Damit hat sich auch der Anteil der meldepflichtigen Unternehmen im Vergleich zu 2021 (5,8 %) mehr als halbiert. Dabei werden weiterhin über 90 % des Wertes der aus der EU nach Deutschland importierten Waren primärstatistisch erfasst. Importseitig gibt es keine EU-weite Anforderung an die Höhe des Abdeckungsgrads. Die EU-Staaten müssen die Qualität der Ergebnisse durch die Festlegung der Meldeschwelle eigenverantwortlich sicherstellen. Auch nach der jüngsten Anhebung der Meldeschwelle bleibt die Qualität der Außenhandelsergebnisse hoch, da die Importe der Unternehmen, die von der Meldepflicht befreit wurden, auf Basis von Exportdaten der anderen EU-Mitgliedstaaten aus dem europäischen Mikrodatenaustausch (MDE) ergänzt werden. Deshalb konnte die Meldeschwelle – ohne größere Qualitätseinbußen – importseitig bedeutend stärker angehoben werden als exportseitig.
Export: 30 % weniger meldepflichtige Unternehmen als im Jahr 2021
Im Jahr 2025 wurden exportseitig 30 % der im Jahr 2021 noch meldepflichtigen exportierenden Unternehmen von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik befreit. Damit liegt Deutschland EU-weit auf dem vierten Platz hinter Bulgarien (-57 %), Portugal (-34 %) und Estland (-30 %). Mit der Verdopplung der Meldeschwelle konnte die akkumulierte Inflation seit der vorherigen Anpassung mehr als ausgeglichen werden und somit auch auf der Exportseite inflationsbereinigt eine Entlastung der Unternehmen erreicht werden. Im Jahr 2025 waren nur noch 16,1 % der in die EU exportierenden Unternehmen meldepflichtig zur Statistik, 2021 waren es noch 19,1 % gewesen. Die Meldeschwelle bei Exporten innerhalb der EU ist durch europäische Vorgaben nach oben begrenzt. Demnach müssen mindestens 95 % des Wertes der innergemeinschaftlichen Exporte direkt erhoben werden. Dies sichert die Qualität der unter den nationalen Statistikbehörden ausgetauschten Exportdaten und ermöglicht erst die weitreichenden Entlastungen auf der Importseite.