Gemeinsame Erklärung von BFW und GdW: Das Bundeswirtschaftsministerium will zwei neue Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Einsparvorgaben auf den Weg bringen, die zwei Prozent Gaseinsparung bewirken sollen. Vorgesehen ist unter anderem eine Pflicht für Eigentümer von gasversorgten Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, den Nutzern bis 31. Oktober 2022 individuell für jede Wohnung spezifische Informationen über die Veränderung der Energiekosten bei gleichbleibendem Verbrauch sowie bei einer Temperatursenkung zu übermitteln. Außerdem soll eine jährliche Heizungsprüfung und ein hydraulischer Abgleich in allen Gebäuden bis September 2023 von fachkundigem Personal verpflichtend durchgeführt werden. Zudem entscheidet das Bundeskabinett demnächst über die CO2-Kostenaufteilung.
Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:
„Es ist richtig und wichtig, in der aktuellen Lage nichts unversucht zu lassen, um Energie einzusparen. Der gute Zweck kann jedoch nicht jedes unrealistische Mittel heiligen. Die Umsetzung der geplanten Verordnung ist überstürzt und nicht zielführend, weil sie Unsicherheiten am Markt verstärkt und die Verantwortung einseitig auf die Schultern der Eigentümer und Vermieter abwälzt. Die Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung und einem hydraulischen Abgleich bis September 2023 ist komplett an der Realität vorbeigeplant. Der Fachkräftemangel ist für jeden spürbar, wo die Prüfenden herkommen sollen, bleibt ein Geheimnis der Bundesregierung. Zudem soll das Ziel der Verordnung die Energieeinsparung sein. Die Heizungsanlagen der mittelständischen Wohnungsunternehmen werden aber ohnehin schon regelmäßig gepflegt und gewartet. Das liegt im ureigenen Interesse der Eigentümer. Der Energieeinspar-Effekt der Überprüfung ist also gleich null. Warum die Bundesregierung hier nicht im Vorfeld der Entscheidung die Experten der Wohnungswirtschaft konsultiert hat, ist unverständlich.“
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Mehr Energieeinsparung ist angesichts der kritischen Lage bei der Gasversorgung eindeutig der richtige Weg. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ergreift seit Beginn des Ukraine-Kriegs alle notwendigen Maßnahmen, um den Energieverbrauch beim Wohnen so weit wie möglich zu senken. Als Bundesverband haben wir unsere sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland intensiv informiert, ihre Heizungen optimal energiesparend einzustellen. Die Mieter werden fortlaufend, auch mithilfe einer eigenen Energiesparkampagne, über eine möglichst energiesparende Nutzung der Wohnung informiert. Die in den neuen Verordnungen des Wirtschaftsministeriums vorgesehenen Maßnahmen decken sich damit weitgehend und zielen in die richtige Richtung. Dennoch werden einzelne Teile der neuen vorgesehenen Pflichten so nicht umsetzbar sein. Spezifische Informationen über den individuellen Energieverbrauch einer jeden Wohnung geben die grundlegenden Daten der Energielieferanten nicht her. Der spezifische Verbrauch ergibt sich allein aus der Heizkostenabrechnung, die für 2021 bereits meist erfolgt ist. Eine Informationspflicht bis Ende Oktober ist angesichts des erheblichen Aufwands, komplett neue Prozesse einführen zu müssen, schlicht realitätsfern und nicht umsetzbar. Monatliche Verbrauchsinformationen erhalten die Mieter mit fernablesbaren Heizkostenverteilern aber ohnehin bereits seit Jahresbeginn, so dass sie ihren Energieverbrauch anhand dieser Informationen anpassen können. Der richtige Grundgedanke des Bundeswirtschaftsministeriums sollte daher innerhalb der Heizkostenverordnung umgesetzt werden. Das vermeidet auch Mehrkosten für die Mieter.“
Mit Blick auf die vom Bundeskabinett zu beschließende CO2-Kostenaufteilung sprechen sich die Präsidenten von GdW und BFW angesichts der allseits stark steigenden Energiekosten für eine Entlastung der Wohnungsunternehmen und Mieter aus. Durch die hohen Energiekosten hat ein zusätzlicher CO2-Preis derzeit keinerlei Lenkungswirkung. Sein Ziel, mehr Energieeinsparung auf Vermieter- und Mieterseite zu bewirken, kann so nicht erreicht werden. Der CO2-Preis sollte deshalb die Unternehmen und Bürger nicht noch zusätzlich finanziell belasten. Eine Entlastung für die Wohnungsunternehmen und ihre Mieter ist notwendig, um die soziale Gerechtigkeit zu wahren – denn gerade in energetisch weniger optimierten Gebäuden leben infolge der geringen Kaltmieten häufig Menschen mit geringen Einkommen. Noch besser wäre es, den CO2-Preis für die Dauer der Gaskrise und enorm hoher Energiepreise komplett auszusetzen.