Referentin Recht
Der § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die netzorientierte Steuerung von Anlagen durch den Netzbetreiber und gewährt eine Netzentgeltreduzierung.
Aufgrund von aktuellen Anfragen unserer Mitglieder zum Thema, möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal über die Vorgaben und Module der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung von Anlagen und der Netzentgeltreduzierung informieren.
Hintergrund
Am 01.01.2024 ist die novellierte Fassung des § 14a EnWG in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur wurde dadurch ermächtigt, durch Festlegungen bundeseinheitliche Regelungen zu treffen, nach denen Netzbetreiber darf die Leistung der Anlage temporär reduzieren, um im Notfall das Netz zu entlasten. Im Gegenzug erhält der Kunde für die betreffende Verbrauchsanlage ein reduziertes Netzentgelt.
Mit der Festlegung von Netzentgelten für steuerbarere Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG (Az.: BK8-22/010-A) hat die Bundesnetzagentur basierend auf eingegangene Stellungnahmen aus zwei Konsultationen detaillierte Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung (Module 1 und 2) für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und zur Einführung eines zeitvariablen Netzentgelts (Modul 3) entwickelt. Die Vorgaben sollen dem Ausgleich für die Teilnahme an der netzorientieren Steuerung gemäß der Festlegung der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-22-300) und der wirtschaftlichen Anreizsetzung für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen Strombezug in Zeiten geringer Netzauslastung zu verschieben dienen.
Aktuelle Lage
Schon seit dem 01.01.2024 können die Netzbetreiber die Leistung von Verbrauchseinrichtungen bis auf 4,2 kW drosseln. Diese Möglichkeit der Drosselung soll die Möglichkeit bieten das Netz stabil zu halten, Überlastungen zu vermeiden und neue Anlagen im Rahmen der Energiewende netzverträglich zu integrieren. Die Betreiber, Lieferanten, Letztverbraucher und Anschlussnehmer erhalten im Gegenzug ein dauerhaft reduziertes Netzentgelt, unabhängig davon, ob die Leistung ihrer Anlagen durch den Netzbetreiber tatsächlich begrenzt wird.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a EnWG sind Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte und Stromspeicher. Für Anlagen die eine maximale Leistung von mehr als 4,2 kW haben, nach dem 01.01.2024 installiert wurden und am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, ist seit 01.01.2024 das Wahlrecht zur Steuerung entfallen. Es besteht somit eine Pflicht für Betreiber, die Steuerbarkeit der Anlagen herzustellen.
Bei Einbau und Inbetriebnahme muss die Anlage zur Steuerung sowie initial zu einem der drei Module der Bundesnetzagentur beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Endverbraucher kann hierbei das gewünschte Modul frei wählen. Ein nachträglicher Modulwechsel kann über den Stromlieferanten beantragt werden.
Die drei Module und die Voraussetzungen
Modul 1 enthält eine Netzentgeltreduzierung in Form einer jährlich festen Prämie nach einem festen Berechnungsansatz, die in der Verbrauchsrechnung kostenmindernd berücksichtigt wird. Voraussetzung für Modul 1 ist der Anschluss der Verbrauchseinrichtung an das Stromnetz über einen separaten Zähler. Die Pauschale kann je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch ausfallen. Bei unterjähriger Belieferung wird die Pauschale monatlich, tagesgenau angerechnet.
In Modul 2 wird der Netz-Arbeitspreis auf 40% des ursprünglichen Wertes gesenkt. Die Reduzierung gilt pro verbrauchter Kilowattstunde und wird in der Stromrechnung automatisch berücksichtigt. Der in der Regel zusätzlich zum Netz-Arbeitspreis erhobene Netz-Grundpreis entfällt. Voraussetzung ist für Modul 2 ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchsanlage
In Modul 3 wird ein zeitvariables Netzentgelt eingeführt. Zu bestimmten Tageszeiten gibt es hier den Hochtarif, den Standardtarif oder den Niedertarif. Die Höhe des Netzentgeltes bestimmt sich nach dem zeitlich einschlägigen Tarif. Der Kunde soll hier motiviert werden Strom in Zeiten mit niedrigen Kosten zu verbrauchen und das Netz somit zu entlasten. Voraussetzung für hier ist die Kombination mit Modul 1 und eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, welche über ein intelligentes Messystem an das Stromnetz angeschlossen ist.